28.11.2006, 01:32
Das war doch mit diesem "Taschengeldparagraphen" im BGB, das der minderjährige Käufer keinen rechtsgültigen Vertrag beim Kauf geschlossen hat weil er ebend Minderjährig ist. Eltern können doch dann den angehenden Vetrag wiederrufen- oder irre ich mich da?
Jedenfalls wollen die von Dir 60,00 Euros, und die müssen "Die" ersteinmal von Dir kriegen...........und das kann ja unter Umständen sehr sehr laaaaange Dauern
Ich meine damit, wenn "Die" Dich wircklich festnageln können und Du zahlen musst, gehste hin und zahlst in einer Ratenzahlung jeden Monat X,00 Euro.
Damit bist Du dann ja Zahlungswillig, aber ärgerst "Die" dann auch ein bisschen.
Da ich auch kein Rechtsexperte bin, gebe ich hiermit keinen Rechtsbeistand..........mannoman bürokratisches Germanien
Gruß Markus
Jedenfalls wollen die von Dir 60,00 Euros, und die müssen "Die" ersteinmal von Dir kriegen...........und das kann ja unter Umständen sehr sehr laaaaange Dauern
Ich meine damit, wenn "Die" Dich wircklich festnageln können und Du zahlen musst, gehste hin und zahlst in einer Ratenzahlung jeden Monat X,00 Euro.
Damit bist Du dann ja Zahlungswillig, aber ärgerst "Die" dann auch ein bisschen.
Da ich auch kein Rechtsexperte bin, gebe ich hiermit keinen Rechtsbeistand..........mannoman bürokratisches Germanien
Gruß Markus
Wo andere aufgeben, fangen wir erst an