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Zahlungsaufforderung aus heiterem Himmel .... - Druckversion

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Zahlungsaufforderung aus heiterem Himmel .... - Robert - 27.11.2006

Hallo,

Ich suche bei euch einfach mal um Rat.
Ich habe heute per E-Mail eine Zahlungsaufforderung erhalten von einer Website, bei der man Namenkunde und Ahnenforschung etc p.p. betreiben kann. Vorneweg sei gesagt, dass nirgends, aber auch nirgends (außer mal kurz am Rande in den AGB's) erwähnt wird, dass bei Anmeldung ein Nutzungsbeitrag von 60 Euro fällig wird. Herrje! Ja 60 Euro!
Wie ich nunmal bin ohne bösen Gedanken angemeldet, ich wusste ja noch nicht, dass das überhaupt etwas kostet.

Ich habe dort nach Anmeldung feststellen müssen, dass man auf dieser Website gar nichts gekonnt hat, auf sämtliche Optionen hatte ich keinen Zugriff, Sauer also nie wieder eingeloggt dort. Und heute eine Zahlungserrinerung per Mail. Herrje!

Ich sehe es nicht ein von meinem sauer verdienten Geld, jetzt eine Leistung zu bezahlen, die ich nie bekommen habe.

Weiß jemand Rat? Traurig


RE: Zahlungsaufforderung aus heiterem Himmel .... - Ronny12619 - 27.11.2006

Verbraucherzentrale würde mir jetzt spontan einfallen.


RE: Zahlungsaufforderung aus heiterem Himmel .... - Robert - 27.11.2006

Zitat:Verbraucherzentrale würde mir jetzt spontan einfallen.

Gut, aber wie wollen die mir helfen? Problem ist es ja, dass die 60 Euro tatsächlich in den AGB's erwähnt werden, aber wirklich nur am Rande.


RE: Zahlungsaufforderung aus heiterem Himmel .... - passra - 27.11.2006

Hallo,

da gab's doch mal was im Bezug auf Internetseiten zur Hausaufgabenhilfe, glaub ich. Da konnte man sich einlocken und erhielt hinterher eine Mordsrechnung. Dagegen wurde gerichtlich vorgegangen mit dem Ergebnis, dass man beim EINLOCKEN eine Meldung erhalten muss, aus der klar und deutlich die Kosten hervorgehen. Wenn nicht, ist die Rechnung ungültig.

Deshalb Verbraucherzentrale.

Weiß jemand näheres?


Servus
Manfred


RE: Zahlungsaufforderung aus heiterem Himmel .... - Klause - 27.11.2006

ich hatte sowas auch mal bei einem iq-test, den ich dann aber nie gemacht habe. ich glaube, das ding war sogar mal in der presse. ich hab damals rat gefunden in verbraucherforen bzw. rechtsberatungsforen. damit will ich nicht sagen., daß diese foren einem immer die top-beratung geben, aber bei mir hats funktioniert. ich hab damals einfach nihct gezahlt und mich auch durch 2 mahnungen nihct erschrecken lassen. ob´s bei dir auch klappt, weiss ich nicht. aber schau einfach mal, du wirst sicher schnell was bei google finden

gruß felix


RE: Zahlungsaufforderung aus heiterem Himmel .... - Robert - 27.11.2006

Vielen Dank für eure schnellen Antworten. Danke, dass ihr mich da etwas beruhigt. Aber 60 Euro finde ich einen echte ansage für "nichts", vorallem wenn man sich alles mühevoll erarbeiten muss.


RE: Zahlungsaufforderung aus heiterem Himmel .... - Klause - 27.11.2006

ja, das ist echt eine sauerei. mich hat es gelehrt, mich nie wieder bei sowas anzumelden. auch wenn es noch so interessant scheint. bei mir wurden nämlich erst hinterher die agb´s geändert, und plötzlich stand da ein betrag von 30€ drin. also alles betrüger und verbrecher Zwinker


RE: Zahlungsaufforderung aus heiterem Himmel .... - e21_316 - 27.11.2006

Welche Website? Würde die AGB gerne mal sehen ...


RE: Zahlungsaufforderung aus heiterem Himmel .... - Robert - 27.11.2006

@Klause

Ja genau, so war es bei mir auch, vorher war von Geld nie die Rede!

@Willy



RE: Zahlungsaufforderung aus heiterem Himmel .... - e21_316 - 27.11.2006

Aha, eine Limited. Das spricht ja schon immer Bände.

Trotzdem eigentlich nicht unbedingt hinterhältig. Man muss den AGB ausdrücklich zustimmen und von kostenloser Mitgliedschaft steht da auch nichts. Also ich lese die AGB immer flüchtig durch, hättest du auch tun sollen, dann wärst du wahrscheinlich auch auf die 60 € gestoßen. Außerdem ist unten fett gedruckt, dass man 60 € entrichten muss und das auf der Seite der Anmeldung, da muss man nicht mal in die AGB sehen ...
Da wirst du wohl schwer umhin kommen.


RE: Zahlungsaufforderung aus heiterem Himmel .... - Robert - 27.11.2006

Zitat:Aha, eine Limited. Das spricht ja schon immer Bände.
Außerdem ist unten fett gedruckt, dass man 60 € entrichten muss und das auf der Seite der Anmeldung, da muss man nicht mal in die AGB sehen ...
Da wirst du wohl schwer umhin kommen.

????? Wie bitte ???? Das stand bei mir definitv nicht!!!!!

Uns weißt meinst du mit Limited????


RE: Zahlungsaufforderung aus heiterem Himmel .... - Klause - 27.11.2006

ja, das sind alles ltd´s. von solchen seiten findest du massenhaft im netz. das ist echt schlimm


RE: Zahlungsaufforderung aus heiterem Himmel .... - Alpinaschmiede - 27.11.2006

Hallo Robert,

bei 60 Euro kann man gerichtlich garnichts gegen "DIE" machen.

Du hast den AGBs zugestimmt und auch deren "Gebühren".

Lies "IMMER" die AGBs, wenn du die Seiten und den Anbieter nicht 100% kennst.

LG Norman


RE: Zahlungsaufforderung aus heiterem Himmel .... - Robert - 27.11.2006

Zitat:Hallo Robert,

bei 60 Euro kann man gerichtlich garnichts gegen "DIE" machen.

Du hast den AGBs zugestimmt und auch deren "Gebühren".

Lies "IMMER" die AGBs, wenn du die Seiten und den Anbieter nicht 100% kennst.

LG Norman

Danke Norman, da hat sich jetzt völlig bei mir eingebrannt!
P.S.: Hast du eigentlich den Brief vom BAUR lesen können?


RE: Zahlungsaufforderung aus heiterem Himmel .... - MGV - 27.11.2006

Hallo Robert,

wann hast Du Dich angemeldet? Die AGB sprechen von einer Widerrufsfrist.

Hast Du ein Bestätigungsmail nach Anmeldung erhalten ? Erst durch dieses Bestätigungsmail kommt der Vertrag laut den AGB der genealogie ltd. zustande!!!

Die Website ist quasi Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, ähnlich Schaufensterauslage oder Prospekt. sog invitatio ad offerendum. Durch deine Anmeldung auf der Website und das Abschicken hast Du ein Angebot an genealogie ltd gemacht. Durch das Rückmail nehmen die dein Angebot an. Ergo : ohne Rückmail kein Vertrag.

Grüße

Martin


RE: Zahlungsaufforderung aus heiterem Himmel .... - Kai600 - 27.11.2006

Also, "Rat" geben DARF hier niemand, wenn er/sie nicht Rechtsanwalt ist (bin ich auch nicht).

Ich geb daher nur so - unverbindlich - meine Assoziationen von mir:

1. Sind AGB kein Allheilmittel für die Gegenseite, denn es gibt den Begriff der "überraschenden Klausel", vgl. §§ 305c BGB ff. (war früher das AGB-Gesetz)

2. Es KÖNNTE (!) hilfreich sein, gar nicht zu reagieren - falls Du denen nicht Deine persönlichen Daten preisgegeben hast....das kann aber auch in die Hose gehen.

3. Mach Dich mal kundig, wie die Erfahrungen anderer sind, wenn der Mahnbescheid kam. Oft (aber nicht immer!) isses so, dass nach einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid nix mehr passiert.

Aber wie gesagt - das hier ist KEIN Rat. Juristische Begriffe findeste auch gut in Wikipedia erklärt.




RE: Zahlungsaufforderung aus heiterem Himmel .... - 6driver - 27.11.2006

...mh, wenn die Seite so war wie sie jetzt ist, wirst Du nicht viel machen können. Außer Du hast, wie Martin schon geschrieben hat, keine Bestätigungsmail erhalten, oder Du liegst noch in der Zeit um von Deinem Widerrufsrecht gebrauch zu machen.

Du schreibst, das bei Deiner Anmeldung nichts von 60 Euro gestanden hat. Um das zu beweisen, hättest Du einen Bildschirmdruck machen müssen.
..aber wer denkt das schon daran.

Buche es einfach auf das Konto Lebenserfahrung und beim nächsten Mal lieber zweimal hinschauen.

Viele Grüße
Andreas


RE: Zahlungsaufforderung aus heiterem Himmel .... - Ralf - 28.11.2006

Gab es da nicht mal etwas von wegen "schwebend unwirksamen" Verträgen mit Minderjährigen? Verwirrt


RE: Zahlungsaufforderung aus heiterem Himmel .... - Gunna - 28.11.2006

Ralf du hast vielleicht Klasse Sonne Ideeen Zwinker

Wäre escht zu prüfen....


RE: Zahlungsaufforderung aus heiterem Himmel .... - Alpinaschmiede - 28.11.2006

Sehr jut Ralf,

Robert seine Willenserklärung ist schwebend unwirksam, solange er das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet hat, insofern seine gesetzlichen Vertreter nicht Ihre Einwiligung (Vorher) Genehmigung (Naher) zum Eingehen des Rechtsgeschäftes gegeben haben.

Klausel suche ich Dir ausm BGB raus Robert

Zu Prüfen ist jedoch, ob Robert sein Geburstdatum "gefälscht" hat, bzw. sein Emailaccount mit dem er sich zu 99% registrieren musste, meist muss man hierzu auch das 18 Lebensjahr vollendet haben.

Kaufmann aus "Überzeugung", Norman