28.11.2006, 00:28
Sehr jut Ralf,
Robert seine Willenserklärung ist schwebend unwirksam, solange er das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet hat, insofern seine gesetzlichen Vertreter nicht Ihre Einwiligung (Vorher) Genehmigung (Naher) zum Eingehen des Rechtsgeschäftes gegeben haben.
Klausel suche ich Dir ausm BGB raus Robert
Zu Prüfen ist jedoch, ob Robert sein Geburstdatum "gefälscht" hat, bzw. sein Emailaccount mit dem er sich zu 99% registrieren musste, meist muss man hierzu auch das 18 Lebensjahr vollendet haben.
Kaufmann aus "Überzeugung", Norman
Robert seine Willenserklärung ist schwebend unwirksam, solange er das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet hat, insofern seine gesetzlichen Vertreter nicht Ihre Einwiligung (Vorher) Genehmigung (Naher) zum Eingehen des Rechtsgeschäftes gegeben haben.
Klausel suche ich Dir ausm BGB raus Robert
Zu Prüfen ist jedoch, ob Robert sein Geburstdatum "gefälscht" hat, bzw. sein Emailaccount mit dem er sich zu 99% registrieren musste, meist muss man hierzu auch das 18 Lebensjahr vollendet haben.
Kaufmann aus "Überzeugung", Norman
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