27.11.2006, 22:15
Also, "Rat" geben DARF hier niemand, wenn er/sie nicht Rechtsanwalt ist (bin ich auch nicht).
Ich geb daher nur so - unverbindlich - meine Assoziationen von mir:
1. Sind AGB kein Allheilmittel für die Gegenseite, denn es gibt den Begriff der "überraschenden Klausel", vgl. §§ 305c BGB ff. (war früher das AGB-Gesetz)
2. Es KÖNNTE (!) hilfreich sein, gar nicht zu reagieren - falls Du denen nicht Deine persönlichen Daten preisgegeben hast....das kann aber auch in die Hose gehen.
3. Mach Dich mal kundig, wie die Erfahrungen anderer sind, wenn der Mahnbescheid kam. Oft (aber nicht immer!) isses so, dass nach einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid nix mehr passiert.
Aber wie gesagt - das hier ist KEIN Rat. Juristische Begriffe findeste auch gut in Wikipedia erklärt.
Ich geb daher nur so - unverbindlich - meine Assoziationen von mir:
1. Sind AGB kein Allheilmittel für die Gegenseite, denn es gibt den Begriff der "überraschenden Klausel", vgl. §§ 305c BGB ff. (war früher das AGB-Gesetz)
2. Es KÖNNTE (!) hilfreich sein, gar nicht zu reagieren - falls Du denen nicht Deine persönlichen Daten preisgegeben hast....das kann aber auch in die Hose gehen.
3. Mach Dich mal kundig, wie die Erfahrungen anderer sind, wenn der Mahnbescheid kam. Oft (aber nicht immer!) isses so, dass nach einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid nix mehr passiert.
Aber wie gesagt - das hier ist KEIN Rat. Juristische Begriffe findeste auch gut in Wikipedia erklärt.
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