Falschfahrer - Druckversion +- Foren-System von BMW 3er-Club (E21/E30) e.V. und BMW Baur TC Club e.V. (https://3er-foren.de) +-- Forum: Sonstiges (https://3er-foren.de/forumdisplay.php?fid=61) +--- Forum: Off-Topic (https://3er-foren.de/forumdisplay.php?fid=40) +--- Thema: Falschfahrer (/showthread.php?tid=8241) Seiten:
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RE: Falschfahrer - klettenkrauts - 18.07.2007 Auf jeden Fall ist es nicht deutsches Recht. Hört sich an wie die Geschichten, die immer durch die Gazetten geistern, dadurch aber nicht richtiger werden. RE: Falschfahrer - Lutz - 19.07.2007 Zitat:ich bin auch über das "glücklicherweise" gestolpert.Ich schrieb deshalb "glücklicherweise", da Holger (Holgi hat hier kein Namensmonopol) seinen schwersten Kopfverletzungen erlegen war. Wäre er irgendwann aus dem Koma wieder erwacht, wäre er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit geistig behindert gewesen undZeit seines Lebens zu einem Pflegefall geworden. Und das in einem Alter von 21 Jahren ! : So makaber es hier für einige klingt, muß man aber dann soweit Realist sein, um die Wahrheit zu erkennen und zu akzeptieren. RE: Falschfahrer - Lutz - 19.07.2007 Zitat:Nachtrag zum Unfall:"Über diese Brücke gehe ich nicht!" Soll heißen: Die Versicherungen weigern sich erst einmal generell, zu zahlen. Das machen sie schon aus Gewohnheit. Ich erlebe gerade selbst so einen Fall. Glasklare Schuldfrage und die Versicherung sagt "Njet!" Die lassen sich inzwischen die haarsträubensten Argumente einfallen, um nicht zahlen zu müssen. Und wenn sie später doch zahlen müssen, habe sie zumindest auf diese Weise Zinsen gespart. In den o.g. Fall sage ich nur: "Anwalt einschalten." Egal, ob Vorsaatz oder nicht. Schließlich werden in diesem Fall die Angehörigen bestraft, leider nicht der Verursacher. Denn der hat sich "aus dem Staub gemacht." RE: Falschfahrer - Pit-der Mohr - 19.07.2007 nicht der Verursacher. Denn der hat sich "aus dem Staub gemacht." ....genauer gesagt, der ist geplatzt...! Gruß, Pit RE: Falschfahrer - Ralf - 19.07.2007 Leider passiert es immer wieder, daß potenzielle Haftpflichtschäden aus vorsätzlicher Handlung entstehen und die Versicherungen sich auf den Haftungsasusschluss bei Vorsatz berufen. Allerdings sind die Gerichte in letzter Zeit immer öfter geneigt, den Vorsatz sehr eng auszulegen. Ein Gericht könnte also zum Beispiel die Idee haben, daß der Vorsatz des Verursachers sich nicht darauf bezog, vier weitere Menschen zu töten, sondern nur sich selbst... RE: Falschfahrer - Gunna - 19.07.2007 Zitat:Und dann ist auch die Frage müßig, ob es wirklich so viel mitmenschenfreundlicher ist, sich nicht mit seinem Auto in den Gegenverkehr zu rammen, sondern sich (viel beliebter) vor das nächste Schienenfahrzeug zu werfen. Da bleiben auch Opfer (von demjenigen, der von zwei Schienen am Ausweichen gehindert wird bis hin zu denen, die die Überreste aus Gleisbett und Fahrwerk pulen müssen) zurück - denen passiert zwar physisch nichts, dafür haben die dann noch ein Leben lang was davon ... Oh ja Ich sehs positiv: Es gibt danach ein paar Tage frei, äh.., bezahlten Urlaub. (Etwas Makaber, aber "that`s true Live") sondern sich (viel beliebter) vor das nächste Schienenfahrzeug zu werfen (Warum auch immer das das so ist) RE: Falschfahrer - Ralf - 19.07.2007 Oh ja, ich vergaß ... räusper ... Nun weiss ich auch endlich, warum Gunna auf BMW-Treffen mit weissen Socken an den Händen rumläuft und bei Regen in der Badehose Autos wäscht: Irgendwie muß sich der Knacks, der übrigbleibt, ja zeigen ... RE: Falschfahrer - Kai600 - 19.07.2007 Zitat:Leider passiert es immer wieder, daß potenzielle Haftpflichtschäden aus vorsätzlicher Handlung entstehen und die Versicherungen sich auf den Haftungsasusschluss bei Vorsatz berufen. Allerdings sind die Gerichte in letzter Zeit immer öfter geneigt, den Vorsatz sehr eng auszulegen. Ein Gericht könnte also zum Beispiel die Idee haben, daß der Vorsatz des Verursachers sich nicht darauf bezog, vier weitere Menschen zu töten, sondern nur sich selbst... Ich hab mal nachgeschaut, die Rechtgrundlage für die Zahlungsverweigerung müsste § 61 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) sein: http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsvertragsgesetz Zitat: "Bis Ende 2007 hat der Versicherte innerhalb sechs Monate seinen Anspruch auf Versicherungsleistungen geltend zu machen, wenn diese von seinem Versicherungsunternehmen abgelehnt wurden." § 61: "Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführt." Jetzt wär's mal interessant, Beispiele aus der Rechtsprechung hierzu zu haben.... Man beachte weiter: http://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtversicherungsgesetz http://www.versicherungsgesetze.de/pflichtversicherungsgesetz/0012.htm hierbei den Dritten Abschnitt: Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen und Entschädigungsstelle für Auslandsunfälle, § 12 I Nr. 3: "Wird durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers im Geltungsbereich dieses Gesetzes ein Personen- oder Sachschaden verursacht, so kann derjenige, dem wegen dieser Schäden Ersatzansprüche gegen den Halter, den Eigentümer oder den Fahrer des Fahrzeugs zustehen, diese Ersatzansprüche auch gegen den "Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen" (Entschädigungsfonds) geltend machen, (...) - wenn für den Schaden, der durch den Gebrauch des ermittelten oder nicht ermittelten Fahrzeugs verursacht worden ist, eine Haftpflichtversicherung deswegen keine Deckung gewährt oder gewähren würde, weil der Ersatzpflichtige den Eintritt der Tatsache, für die er dem Ersatzberechtigten verantwortlich ist, vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführt hat, (...)" Dies ist keine Rechtsberatung, ich liste lediglich Fundstellen hierzu auf. RE: Falschfahrer - schwarz und ohne dach - 19.07.2007 Hallo, das ist ganz interesssant. Leider merke ich immer wieder, wie wenig Ahnung ich habe... Um jetzt weiterzukommen, müsste man lediglich wissen, welcher Vorsatz die haftung nun ausschließt. Es gibt verschiedene Vorsatzstufen. Diese wären: 1. Dolus directus 1. Grades (Absicht): Täter hat die Tatbestandsverwirklichung (Hier müsste das der Tod der 4 Personen sein, sprich Totschlag § 212 StGB) Dies wäre hier aber wohl zu verneinen. Weil er wohl weder wusste wen und wenn wie viel Personen er tötet, denke ich. 2. Dolus directus 2. Grades: Täter sieht den Erfolg als sichere Folge seines Verhaltens vorraus. (Das ist vielleicht strittig?) 3. Dolus eventualis: Täter hält Erfolg für möglich und nimmt ihn billigend in Kauf. (Dies würde ich hier für einschlägig betrachten. Allerdings ist das nur gefährliches Halbwissen meinerseits.) Oft reicht der Eventualvorsatz nicht aus, man müsste jetzt hier wissen wie das ist? Da hier aber auch grobe Fahrlässigkeit ausrecht, wird auch der Eventualvorsatz genügen. Desweiteren könnte man aber andere Ansprüche geltend machen? Nur ist der "Gegner" ja tot, die Erben wäre ja schön doof, wenn sie das Erbe nicht ausschlagen würden, falls es zu einer Schadensersatzzahlung käme, die sie zahlen müssten, wenn das so geht!? Naja, gar nicht so einfach... Und das ist auch keine Rechtsberatung, interessiert mich nur selber. (Von mir will (noch) keiner beraten werden ) Gruß Christian RE: Falschfahrer - Martin - 19.07.2007 Welcher vorsatz es ist, ist wurscht ... helfen kann eine Argumentation wie diese.... http://verkehrsanwaelte.de/vio-matrix?kd=9f5f011c0a04479&el=27 Gruß Martin RE: Falschfahrer - Pit-der Mohr - 19.07.2007 Zitat:Welcher vorsatz es ist, ist wurscht ... helfen kann eine Argumentation wie diese.... ....schön, und wenn die geplatzte Wurst keine Haftpflichtversicherung hat? Gruß, Pit-der Mohr RE: Falschfahrer - Gunna - 19.07.2007 Zitat:Oh ja, ich vergaß ... räusper ... ...und läuft dazu noch von der Sonne gerötet rum und labert nur dummes Zeug Ich drücke den Opfer hiermit die Daumen, das alles wieder gut wird ! Mein Beileid.... |