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Spurplatten trotz H-Zulassung
#1
Hallo zusammen,

ich möchte gerne auf dem 3er hinten je Seite 10mm Spurplaten montieren. Nun hat das fahrzeug eine H-Zulassung, m.E. sind Spurplatten jedoch zeitgenössisches Tuning und sollten eingetragen werden. Hat jemand Erfahrung/Tipps?
Ulli K.

Aus Freude am Fahren und auch sonst!
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#2
Warte bis zum 1.10., zeitgenössische Änderungen sind ab diesem Datum bei Fahrzeugen mit H-Kennzeichen uneingeschränkt eintragungsfähig.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#3
woher weißt Du?
Ulli K.

Aus Freude am Fahren und auch sonst!
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#4
Glaskugel. Zwinker
Nein, im Ernst: Die neuen H-Vorschriften sind vor ein paar Wochen auch vom Bundesrat abgesegnet worden, der auch das Datum 1.10. fürs Inkrafttreten beschlossen hat.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#5
astrein Zwinker dann warte ich noch....Sabber
Ulli K.

Aus Freude am Fahren und auch sonst!
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#6
Ähm, was war denn bisher hier eingeschränkt? Mein Baur hat auch Tuning Teile und hat H Kennzeichen bekommen. ?!

Und für Spurplatten brauch ich keinen Tüv, die haben eine ABE.
 .....3er Club Mitglied von 2005 bis 2021....
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#7
Bisher sind Änderungen, die nicht spätestens 10 Jahre nach Erstzulassung eingetragen worden sind, H-inkompatibel ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#8
(17.07.2011, 20:01)Thoster schrieb: Ähm, was war denn bisher hier eingeschränkt? Mein Baur hat auch Tuning Teile und hat H Kennzeichen bekommen. ?!

Und für Spurplatten brauch ich keinen Tüv, die haben eine ABE.

Hallo Thoster,

von welchem Hersteller gibt es die Spurplatten denn mit ABE?.....wahrscheinlich dann aber auch nur in Verbindung mit Serienberäderung?
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#9
Richtig Stephan, die Spurplatten haben nur eine ABE mit Serienberäderung.
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#10
Na ja, bei welchen anderen Felgen willst die sonst auch benutzen? Ich meine viele Zubehör Felgen für den E21 und E30 hatten schon ET13 und das reicht . Smile
 .....3er Club Mitglied von 2005 bis 2021....
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#11
(17.07.2011, 21:16)Thoster schrieb: Na ja, bei welchen anderen Felgen willst die sonst auch benutzen? Ich meine viele Zubehör Felgen für den E21 und E30 hatten schon ET13 und das reicht . Smile

....och da ist hinten mit ET12 (195er) noch ein bissel PlatzZwinker
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#12
Ich würde mir wegen 10mm Spurplatten keine Gedanken machen, da H&R wie bereits genannt ABE´s mit im Karton hat. :-)
Denke das reicht, wenn du das mitführst.

Wegen H-Zulassung:

Mein TÜV-Prüfer, welcher auch Gutachten macht, gab mir für meinen E30 vVFL historisch gesehen grünes Licht, was die Bilstein B6 Dämpfer und die Tieferlegungsfedern betrifft.

Wenn er das Gutachten (2013) absegnet, dann dürfte auch die H-Zulassung "legitim" sein ? Wobei diese bei meinem Modell auch Sinn macht, da ich nicht einsehe, dem Fiskus die Steuern für ein 2 Liter Katlos-Modell zu überweisen.
BMW E30 325iA Cabrio ´89 Brillantrot Uni
BMW E21 323i ´80 Polaris met. 
BMW E21 316 ´76 Golfgelb Uni
Tesla Model Y LR ´23
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#13
nun, die SCC Spurplaten haben "nur" ein TÜV Gutachten und soweit ich weiß, müssen auch Spurplatten mit ABE eingetragen werden, weil die Spurweite ja veraändert wird...von der Freigängigkeit mal abgesehen. Mir steht die Serienbereifung auf den 185/75 R13 auf der 6'' Mahle-BBS einfach zu tief im Radkasten und mit 10 mm kommt das Rad schon etwas bündig und sieht gefälliger aus...also nur Optik Sonne
Ulli K.

Aus Freude am Fahren und auch sonst!
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#14
(17.07.2011, 21:44)Bavaria Carparts schrieb: Wegen H-Zulassung:
Mein TÜV-Prüfer, welcher auch Gutachten macht, gab mir für meinen E30 vVFL historisch gesehen grünes Licht, was die Bilstein B6 Dämpfer und die Tieferlegungsfedern betrifft.
Genau so ist das. In Ultrakurzform die wichtigsten Neuerungen:
  • eintragungsfähig ist alles, was in den ersten 10 Lebensjahren des Autos nachweislich für den Wagen legal verfügbar war.
  • bei Fahrzeugen, die in einem Land gelaufen sind, in dem das Erstzulassungsdatum nicht in den Papieren steht, kann das Herstellungsdatum lt. Herstellerbescheinigung herangezogen werden.
  • der Wagen muss in einem gepflgten Zustand sein, der erkennen lässt, dass der Wagen "für gut" gehalten wird. Patina ist (umso älter, desto mehr) kein Problem, soweit sie von einem bewegten Autoleben und nicht von Vernachlässigung zeugt. Im Gegenzug wird es für einen rollenden Mülleimer, auch wenn er im zustand 2 ist, in zukunft schwierig.
  • der Einbau "falscher" Motoren und Getriebe wrid schwieriger
  • zeitgenössische Gasanlagen sind kein Problem meh
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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