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Spurplatten trotz H-Zulassung - Druckversion

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Spurplatten trotz H-Zulassung - Ulli K. - 17.07.2011

Hallo zusammen,

ich möchte gerne auf dem 3er hinten je Seite 10mm Spurplaten montieren. Nun hat das fahrzeug eine H-Zulassung, m.E. sind Spurplatten jedoch zeitgenössisches Tuning und sollten eingetragen werden. Hat jemand Erfahrung/Tipps?


RE: Spurplatten trotz H-Zulassung - Ralf - 17.07.2011

Warte bis zum 1.10., zeitgenössische Änderungen sind ab diesem Datum bei Fahrzeugen mit H-Kennzeichen uneingeschränkt eintragungsfähig.


RE: Spurplatten trotz H-Zulassung - Ulli K. - 17.07.2011

woher weißt Du?


RE: Spurplatten trotz H-Zulassung - Ralf - 17.07.2011

Glaskugel. Zwinker
Nein, im Ernst: Die neuen H-Vorschriften sind vor ein paar Wochen auch vom Bundesrat abgesegnet worden, der auch das Datum 1.10. fürs Inkrafttreten beschlossen hat.


RE: Spurplatten trotz H-Zulassung - Ulli K. - 17.07.2011

astrein Zwinker dann warte ich noch....Sabber


RE: Spurplatten trotz H-Zulassung - Thoster - 17.07.2011

Ähm, was war denn bisher hier eingeschränkt? Mein Baur hat auch Tuning Teile und hat H Kennzeichen bekommen. ?!

Und für Spurplatten brauch ich keinen Tüv, die haben eine ABE.


RE: Spurplatten trotz H-Zulassung - Ralf - 17.07.2011

Bisher sind Änderungen, die nicht spätestens 10 Jahre nach Erstzulassung eingetragen worden sind, H-inkompatibel ...


RE: Spurplatten trotz H-Zulassung - jekyll66 - 17.07.2011

(17.07.2011, 20:01)Thoster schrieb: Ähm, was war denn bisher hier eingeschränkt? Mein Baur hat auch Tuning Teile und hat H Kennzeichen bekommen. ?!

Und für Spurplatten brauch ich keinen Tüv, die haben eine ABE.

Hallo Thoster,

von welchem Hersteller gibt es die Spurplatten denn mit ABE?.....wahrscheinlich dann aber auch nur in Verbindung mit Serienberäderung?


RE: Spurplatten trotz H-Zulassung - 2002 ALPINA - 17.07.2011

Richtig Stephan, die Spurplatten haben nur eine ABE mit Serienberäderung.


RE: Spurplatten trotz H-Zulassung - Thoster - 17.07.2011

Na ja, bei welchen anderen Felgen willst die sonst auch benutzen? Ich meine viele Zubehör Felgen für den E21 und E30 hatten schon ET13 und das reicht . Smile


RE: Spurplatten trotz H-Zulassung - jekyll66 - 17.07.2011

(17.07.2011, 21:16)Thoster schrieb: Na ja, bei welchen anderen Felgen willst die sonst auch benutzen? Ich meine viele Zubehör Felgen für den E21 und E30 hatten schon ET13 und das reicht . Smile

....och da ist hinten mit ET12 (195er) noch ein bissel PlatzZwinker


RE: Spurplatten trotz H-Zulassung - Bavaria Carparts - 17.07.2011

Ich würde mir wegen 10mm Spurplatten keine Gedanken machen, da H&R wie bereits genannt ABE´s mit im Karton hat. :-)
Denke das reicht, wenn du das mitführst.

Wegen H-Zulassung:

Mein TÜV-Prüfer, welcher auch Gutachten macht, gab mir für meinen E30 vVFL historisch gesehen grünes Licht, was die Bilstein B6 Dämpfer und die Tieferlegungsfedern betrifft.

Wenn er das Gutachten (2013) absegnet, dann dürfte auch die H-Zulassung "legitim" sein ? Wobei diese bei meinem Modell auch Sinn macht, da ich nicht einsehe, dem Fiskus die Steuern für ein 2 Liter Katlos-Modell zu überweisen.


RE: Spurplatten trotz H-Zulassung - Ulli K. - 18.07.2011

nun, die SCC Spurplaten haben "nur" ein TÜV Gutachten und soweit ich weiß, müssen auch Spurplatten mit ABE eingetragen werden, weil die Spurweite ja veraändert wird...von der Freigängigkeit mal abgesehen. Mir steht die Serienbereifung auf den 185/75 R13 auf der 6'' Mahle-BBS einfach zu tief im Radkasten und mit 10 mm kommt das Rad schon etwas bündig und sieht gefälliger aus...also nur Optik Sonne


RE: Spurplatten trotz H-Zulassung - Ralf - 18.07.2011

(17.07.2011, 21:44)Bavaria Carparts schrieb: Wegen H-Zulassung:
Mein TÜV-Prüfer, welcher auch Gutachten macht, gab mir für meinen E30 vVFL historisch gesehen grünes Licht, was die Bilstein B6 Dämpfer und die Tieferlegungsfedern betrifft.
Genau so ist das. In Ultrakurzform die wichtigsten Neuerungen:
  • eintragungsfähig ist alles, was in den ersten 10 Lebensjahren des Autos nachweislich für den Wagen legal verfügbar war.
  • bei Fahrzeugen, die in einem Land gelaufen sind, in dem das Erstzulassungsdatum nicht in den Papieren steht, kann das Herstellungsdatum lt. Herstellerbescheinigung herangezogen werden.
  • der Wagen muss in einem gepflgten Zustand sein, der erkennen lässt, dass der Wagen "für gut" gehalten wird. Patina ist (umso älter, desto mehr) kein Problem, soweit sie von einem bewegten Autoleben und nicht von Vernachlässigung zeugt. Im Gegenzug wird es für einen rollenden Mülleimer, auch wenn er im zustand 2 ist, in zukunft schwierig.
  • der Einbau "falscher" Motoren und Getriebe wrid schwieriger
  • zeitgenössische Gasanlagen sind kein Problem meh