So,
nun hab ich die Unterlagen nochmal vorgeholt. Ergo muss man zwischen den folgenden Werten unterscheiden:
1. Marktwert
2. Wiederbeschaffungswert und
3. Wiederherstellungswert.
Letzterer ist derjenige, der dann auch Restaurationskosten usw. beinhaltet, aber m.E. im versicherungstechnischen Sinne eher sekundär ist. Wie gesagt, für die Versicherung maßgeblich ist der Marktwert; für Haftpflichtschäden der Wiederbeschaffungswert, der aber ohnehin im Falle eines Schadens aktuell zu ermitteln wäre.
Hier mal das beiblatt mit der Angabe der sog. 30% Klausel:
und die Erläuterung zu den einzelnen Bewertungen:
...hoffe es ist lesbar
nun hab ich die Unterlagen nochmal vorgeholt. Ergo muss man zwischen den folgenden Werten unterscheiden:
1. Marktwert
2. Wiederbeschaffungswert und
3. Wiederherstellungswert.
Letzterer ist derjenige, der dann auch Restaurationskosten usw. beinhaltet, aber m.E. im versicherungstechnischen Sinne eher sekundär ist. Wie gesagt, für die Versicherung maßgeblich ist der Marktwert; für Haftpflichtschäden der Wiederbeschaffungswert, der aber ohnehin im Falle eines Schadens aktuell zu ermitteln wäre.
Hier mal das beiblatt mit der Angabe der sog. 30% Klausel:
und die Erläuterung zu den einzelnen Bewertungen:
...hoffe es ist lesbar