04.08.2009, 14:38
Hallo Volkert,
nicht dass es falsch verstanden wird:
Ich habe keinen Wiederbeschaffungswert ermitteln oder gutachterlich feststellen lassen, sondern lediglich den Marktwert, da er für mich und die Versicherung relevant ist.
Ein Wiederbeschaffungswert würde- das sagte ich ja- im Falle des Falles gutachterlich ermittelt werden müssen. Darauf macht auch das mir vorliegende Gutachten aufmerksam; gibt aber an, "dass in der Regel" der Wiederbeschaffungswert / Wiederherstellungswert etwas 30 % über (nicht des, wie du geschrieben hast )dem Marktwert liege.
Diese Aussage steht nicht im Zusammenhang des gutachterlichen Auftrags der Marktbewertung! Ich sitze derzeit im Büro, habe das Gutachten zu Hause. Ich schau heute abend noch mal rein und kann dann vielleicht noch mal dezidierter dazu etwas sagen.
Mit dem vorliegenden Kurzgutachten würde es mir im entferntesten nicht in den Sinn kommen, den Wiederbeschaffungswert festzulegen
. Den schätze ich in der Tat auch höher ein, als die 30% über Marktwert. Letztendlich enthält das signierte Kurzgutachten ja auch lediglich die Angabe über Zustandsnote und die Marktbewertung.
Der Gutachter ist Classic-Data-Gutachter gewesen und er hat im Sinne seines Auftrags, nämlich eine Classic-Data-Bewertung zu erstellen, ordentlich gearbeitet. Ich würde ihn weiterempfehlen. Wie gesagt, es war nicht sein Auftrag, einen Wiederbeschaffungswert zu ermitteln.......das wäre eine ergänzende oder andere Geschichte. Mit dieser würde ich mich dann aber auch aufgrund meiner Erfahrungen durchaus wieder an diesen Gutachter wenden.
Wie gesagt, ich schau heute abend mal nach und kann ggf. mal einen Scan vom Beiblatt fertigen. Ich denke es wird aber jedem bekannt sein, der ein vergleichbares Kurzgutachten bereits hat anfertigen lassen.
nicht dass es falsch verstanden wird:
Ich habe keinen Wiederbeschaffungswert ermitteln oder gutachterlich feststellen lassen, sondern lediglich den Marktwert, da er für mich und die Versicherung relevant ist.
Ein Wiederbeschaffungswert würde- das sagte ich ja- im Falle des Falles gutachterlich ermittelt werden müssen. Darauf macht auch das mir vorliegende Gutachten aufmerksam; gibt aber an, "dass in der Regel" der Wiederbeschaffungswert / Wiederherstellungswert etwas 30 % über (nicht des, wie du geschrieben hast )dem Marktwert liege.
Diese Aussage steht nicht im Zusammenhang des gutachterlichen Auftrags der Marktbewertung! Ich sitze derzeit im Büro, habe das Gutachten zu Hause. Ich schau heute abend noch mal rein und kann dann vielleicht noch mal dezidierter dazu etwas sagen.
Mit dem vorliegenden Kurzgutachten würde es mir im entferntesten nicht in den Sinn kommen, den Wiederbeschaffungswert festzulegen

Der Gutachter ist Classic-Data-Gutachter gewesen und er hat im Sinne seines Auftrags, nämlich eine Classic-Data-Bewertung zu erstellen, ordentlich gearbeitet. Ich würde ihn weiterempfehlen. Wie gesagt, es war nicht sein Auftrag, einen Wiederbeschaffungswert zu ermitteln.......das wäre eine ergänzende oder andere Geschichte. Mit dieser würde ich mich dann aber auch aufgrund meiner Erfahrungen durchaus wieder an diesen Gutachter wenden.
Wie gesagt, ich schau heute abend mal nach und kann ggf. mal einen Scan vom Beiblatt fertigen. Ich denke es wird aber jedem bekannt sein, der ein vergleichbares Kurzgutachten bereits hat anfertigen lassen.