04.08.2009, 12:24
Hallo Volkert,
ja das ist zutreffend. Ich habe "lediglich" dieses Kurzgutachten machen lassen, da es für die versicherungstechnischen Hintergründe vollkommen ausreichend ist. Da ich das Fahrzeug nicht verkaufen möchte und diesbezüglich auf ein detailliertes Gutachten nicht zurückgreifen muss, habe ich mich für die Kurzbewertung entschieden.
Wesentlich dabei zu betrachten ist, dass durch eine Versicherung ohnehin lediglich der Marktwert von Relevanz ist. Es wird so oder so lediglich der Marktwert und nicht der Wiederbeschaffungswert versichert. Ich habe mich zuvor bei der Versicherung erkundigt, Mit der Aussage, dass lediglich der Marktwert versichert wird, habe ich schließlich auch die Entscheidung für das Kurzgutachten getroffen. Der Wiederbeschaffungswert wird dann relevant, wenn es tatsächlich zu einem unverschuldeten Unfallgeschehen kommt. Er würde dann aber auch anlassbezogen zu dem entsprechenden Zeitpunkt im speziellen Einzelfall gutachterlich ermittelt werden.
In einem Beiblatt zu der Kurzbewertung ist betreffend des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs angegeben, dass dieser etwa 30 % über dem Marktwert einzugrenzen sei. Bei dem TC1 ergebe dieses unter Berücksichtigung des vorliegenden Marktwertes knappe 20.000 Euronen.
Zahlen, die nun einfach erst mal dastehen.......Aber: Es wird in der Regel nicht oder sagen wir mal sehr sehr schweirig sein eine Komplettrestaurierung bei den Marktpreisen unserer Fahrzeuge auch marktgerecht durchziehen zu können. Will heißen: Eine Komplettrestaurierung wird / dürfte ohnehin mehr Geld verschlingen als der Marktwert am Ende "hergibt".
Ich für meinen Teil kann mich da aufgrund meiner erbrachten Eigenleistung auch etwas zurücklehnen und finde zumindest die durch mich erbrachten Material- und Ersatzteilkosten im Gutachten wieder. So ist mein Sachrisiko durchaus abgedeckt....aber natürlich nicht das, was ich an Arbeitsleistung eingebracht habe.
ja das ist zutreffend. Ich habe "lediglich" dieses Kurzgutachten machen lassen, da es für die versicherungstechnischen Hintergründe vollkommen ausreichend ist. Da ich das Fahrzeug nicht verkaufen möchte und diesbezüglich auf ein detailliertes Gutachten nicht zurückgreifen muss, habe ich mich für die Kurzbewertung entschieden.
Wesentlich dabei zu betrachten ist, dass durch eine Versicherung ohnehin lediglich der Marktwert von Relevanz ist. Es wird so oder so lediglich der Marktwert und nicht der Wiederbeschaffungswert versichert. Ich habe mich zuvor bei der Versicherung erkundigt, Mit der Aussage, dass lediglich der Marktwert versichert wird, habe ich schließlich auch die Entscheidung für das Kurzgutachten getroffen. Der Wiederbeschaffungswert wird dann relevant, wenn es tatsächlich zu einem unverschuldeten Unfallgeschehen kommt. Er würde dann aber auch anlassbezogen zu dem entsprechenden Zeitpunkt im speziellen Einzelfall gutachterlich ermittelt werden.
In einem Beiblatt zu der Kurzbewertung ist betreffend des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs angegeben, dass dieser etwa 30 % über dem Marktwert einzugrenzen sei. Bei dem TC1 ergebe dieses unter Berücksichtigung des vorliegenden Marktwertes knappe 20.000 Euronen.
Zahlen, die nun einfach erst mal dastehen.......Aber: Es wird in der Regel nicht oder sagen wir mal sehr sehr schweirig sein eine Komplettrestaurierung bei den Marktpreisen unserer Fahrzeuge auch marktgerecht durchziehen zu können. Will heißen: Eine Komplettrestaurierung wird / dürfte ohnehin mehr Geld verschlingen als der Marktwert am Ende "hergibt".
Ich für meinen Teil kann mich da aufgrund meiner erbrachten Eigenleistung auch etwas zurücklehnen und finde zumindest die durch mich erbrachten Material- und Ersatzteilkosten im Gutachten wieder. So ist mein Sachrisiko durchaus abgedeckt....aber natürlich nicht das, was ich an Arbeitsleistung eingebracht habe.