21.11.2013, 02:59
Zur TÜV-Problematik: Der o.g. TÜV-Prüfer hat meiner Meinung nach im Großen und Ganzen Recht, aber im Detail nicht ...
Der M30 ist auf jeden Fall im E30 eintragungsfähig, da er ein zeitgenössischer, zeitgleich verbauter BMW-Motor ist - und in anderen Ländern (z.B. Südafrika) kam der M30 sogar ab Werk im E30 zum Einsatz.
Die Nachrüstung eines Kats ist übrigens immer erlaubt und gefährdet auf keinen Fall das H-Kennzeichen.
Morgen geht's mit dem Motorbau-Fred weiter - für heute ist's mir zu spät. Es freut mich aber, dass die Aktion auf derlei lebhaftes Interesse stößt.
Der M30 ist auf jeden Fall im E30 eintragungsfähig, da er ein zeitgenössischer, zeitgleich verbauter BMW-Motor ist - und in anderen Ländern (z.B. Südafrika) kam der M30 sogar ab Werk im E30 zum Einsatz.
Die Nachrüstung eines Kats ist übrigens immer erlaubt und gefährdet auf keinen Fall das H-Kennzeichen.
Morgen geht's mit dem Motorbau-Fred weiter - für heute ist's mir zu spät. Es freut mich aber, dass die Aktion auf derlei lebhaftes Interesse stößt.
Alles für den 3er - alles für den Club!