31.08.2012, 20:44
Hallo Olaf,
nein, muss man nicht. Eine Anmeldung zur MV wäre unzulässig; das ganze als Anmeldung zur vorhergehenden Ausfahrt zu verbrämen hätte da schon einen ziemlich spitzfindigen Beigeschmack.
Grüße
Ralf
nein, muss man nicht. Eine Anmeldung zur MV wäre unzulässig; das ganze als Anmeldung zur vorhergehenden Ausfahrt zu verbrämen hätte da schon einen ziemlich spitzfindigen Beigeschmack.
Grüße
Ralf
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)