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Hallo,
weiss jemand ob es möglich ist, ein Fahrzeug anzumelden, dass nur noch TÜV bis diesen Monat hat?
Gruß Ekki
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07.01.2007, 11:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.01.2007, 11:04 von Ralf.)
Wenn's um eine ganz normale Anmeldung geht: TÜV und AU dürfen nicht abgelaufen sein, ob sie noch 2 Jahre oder nur noch 1 Tag gelten, ist egal.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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So isses
BMW ist nicht alles, aber Spass machts trotzdem.
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Hatte den Automatic am 31.8. mit Tüvfrist bis 8.06 ohne weiteres angemeldet bekommen. Die Dame am Schalter schaute nur etwas schief.
Aussage von mir: ich habe noch eine Stunde Zeit. Bitte beeilen sie sich, damit ich rechtzeitig zum Tüv komme.
Pessimisten stehen im Regen - Optimisten duschen unter den Wolken
Eine Erältung hätte auch gereicht.
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Naja, das ist ja wohl eher "aussergewöhnlich"
Hatte nur in Erinnerung, dass früher bei weniger als 3 Monaten TÜV der Plakettenkleber das Fahrzeug sehen wollte...
Da ein Ende des Fahrzeugmangels in unserer Familie leider immer noch nicht in Sicht ist, werde ich wohl das "Blaue Wunder" wieder anmelden
Dann hab ich auch genug Zeit das Fahrzeug wieder in einem Top-Zustand zu bringen
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Aussage von mir: ich habe noch eine Stunde Zeit. Bitte beeilen sie sich, damit ich rechtzeitig zum Tüv komme
Hallo Lutz,
......ich stelle mir gerade deinen Amtsauftritt vor,
du mit Kippe und Feuerzeug in der Hand (
Mädel, mach hinne...),
das Amtsbleichgesicht völlig verwirrt den Blick auf dem kalender....!
Gruß, Pit
Gruß, Pit :happy:
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Rülpsend und pupsend, und nach ner Pulle Bier riechend, das Mädel g`schwind am
Hemdkragen geschüttelt.
Rauchend den Saal des Anstossens verlassend, und nicht zum Tüv fahrend
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Das war Hameln, nicht Singen, Gunna!
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Wir sind halt Provinz
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08.01.2007, 02:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.01.2007, 02:21 von Lutz.)
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Eine Erältung hätte auch gereicht.
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Zitat:Wenn's um eine ganz normale Anmeldung geht: TÜV und AU dürfen nicht abgelaufen sein, ob sie noch 2 Jahre oder nur noch 1 Tag gelten, ist egal.
Hallo,
stimmt, es ist wirklich kaum zu glauben, das der Amtsschimmel für eine Anmeldung
bisher noch keine Mindestgültigkeit von TÜV und AU festgelegt hat.
Gruß Uwe