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Hallo zusammen,
ich möchte evtl. ein Auto in Italien kaufen und hier in Deutschland zulassen. Hat jemand hier im Forum Erfahrung damit bzw. das schon mal gemacht?
Um es hier zuzulassen benötigt man - glaube ich - eine Vollabnahme beim TÜV. Stimmt das? Muß man noch mehr beachten?
Danke für eure Tipps!
Gruss hph
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22.07.2013, 15:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.07.2013, 15:29 von Holgi 02 E30.)
Grundsätzlich gilt das gleiche wie bei der Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Inland.
Bei Zulassung eines aus der EU eingeführten gebrauchten Fahrzeugs benötigst Du jedoch zusätzlich (ohne Garantie auf Vollständigkeit):
* Ausländische Zulassungspapiere Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
* Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamts (auf Verlangen der Zulassungsbehörde)
Sie gibt beispielsweise darüber Auskunft, ob das Auto schon jemals in Deutschland zugelassen war (gilt, wenn die Zulasssungsbehörde keinen Zugriff zu den Daten des Kraftfahrt-Bundesamtes hat).
* Eigentumsnachweis (Kaufvertrag/Kaufverträge beziehungsweise Originalrechnung/Originalrechnungen)
* bisherige ausländische Kennzeichen (außer wenn stillgelegt)
* Umsatzsteuererklärung, wenn die Erstzulassung nicht länger als sechs Monate zurückliegt und die bisherige Laufleistung weniger als 6.000 km beträgt
* wenn eine EG-Typgenehmigung vorhanden ist: Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU), wenn diese dem Erstzulassungsdatum nach erforderlich ist
* wenn keine EG-Typgenehmigung vorhanden ist: Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 StVZO (Vollgutachten)
Wenn Du sichergehen willst, dann frage VORHER bei der für Deinen Wohnort zuständigen KFZ-Zulassungsstelle nach, was die in so einem Fall alles sehen wollen.
Viel Glück im Behördendschungel!
"Mit den Menschen ist es wie mit den Autos... Laster sind schwer zu bremsen." (Heinz Erhardt)
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Danke für die schnelle Reaktion!!!
Gruss hph
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Ein 320is Hans-Peter??
Grüße Benny
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23.07.2013, 14:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.07.2013, 14:07 von StefM3.)
Und vielleicht noch eine Info, das Zulassungsprozedere klingt komplizierter als es de facto ist, schwieriger wird unter Umständen der eigentliche Kauf.
Ich habe Anfang des Jahres mächtig dazulernen dürfen.
http://e30-talk.com/talk-show/t-auto-ode...12151.html
Gruß
Stefan
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Ich weiss auch gar nicht, ob ich solche Beträge in Bar mit mir führen WOLLEN würde,
wenn ich ins Ausland reise, um mich mit unbekannten an einem mir nicht bekannten Ort zu treffen und ein Auto zu kaufen.
Das kann man doch heute mithilfe von Online-Überweisung etc. erheblich sicherer lösen.
Das Ausführen von Bargeld war übrigens schon vor Euro-Zeiten und Schengen Abkommen regelementiert.
Zum Teil erheblich einschränkender als jetzt.
Nur weil wir alle mit Euro zahlen können, hat dass nicht aufgehört
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Hallo,
danke für die Tipps!!
@Benny: nein, kein 320is - einer für den normalen Gebrauch.
Schau mer mal - vielleicht wird es ja doch einer aus dem "Ländle"
Gruss hph
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Dann unbedingt darauf achten, dass das COC dabei ist ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)