Hier mal der Auszug aus dem Anfporderungskatatloig zur begutachtung von H-Zulassungen des Tüv Süd:
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Bremsen
siehe Motor:
(Es können ausschließlich Motoren (Bremsen) aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtypsanerkannt werden.
Beispiele: - Jaguar XK mit allen in der XK-Reihe erhältlichen Motoren
- Mercedes Pagode 230 SL bis 280 SL, nicht aber der
Doppelnockenwellenmotor
der späteren Modelle
- Corvette Sting Ray (1963-1967) nur mit originalen Motoren oder gleichen
Motoren aus benachbarten Baureihen (Chevelle, Camaro, Impala),
nicht aber die Nachfolgemaschine mit 350 CID
(cubic inch displacement: amerikanische Einheit für Hubraum).
- Insbesondere ist bei US-Fahrzeugen generell auf die korrekte
Motorenbestückung
zu achten. Der Motortyp ist in den Fahrzeugbrief einzutragen.)
Es gibt jedoch für einige Vorkriegsfahrzeuge schon seit sehr langer Zeit Umbausätze von Seilzug- auf Hydraulikbremsen (BMW Dixi oder Ford A). Diese sind akzeptabel.
Die Umrüstung von Einkreis- auf Zweikreisbremsanlage kann akzeptiert werden.
Der Umbau von Trommel- auf Scheibenbremse ist nur dann positiv zu begutachten,
wenn in der Baureihe des vorliegenden Fahrzeuges später eine solche Ausrüstung
serienmäßig war (z.B.: Mercedes 300 SL W198, Jaguar XK).
Dies ist z.B. nicht möglich bei einem Ford Thunderbird, Bj. 57, mit Scheibenbremse
vom Modell 70, da es sich dabei um zwei vollständig unterschiedliche Fahrzeuge
(Fahrzeug-Konzept) handelt.
Eine Änderung der Pedalanordnung ist erlaubt.
In Zweifelsfällen sollte Rücksprache mit einem Oldtimer-Spezialisten gehalten
werden.
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Gruß Stephan