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Hallo,
habe eine Frage zu TÜV - evtl. ist jemand hier beim TÜV oder bei der Polizei:
bei meinem Fahrzeug ist ein Gewindefahrwerk mit Tieferlegung und einer Radreifenkombination in Brief und Schein vom TÜV eingetragen worden.
Danach wurde auch nachträglich nichts verändert.
Kann mein Fahrzeug trotzdem stillgelegt werden (durch Polizei bei einer Kontrolle)? Z. B. mit der Begründung, daß die Scheinwerferunterkante 50 cm über dem Boden sein muss (bei mir durch Tieferlegung nur noch 45 cm)? Oder mit der Begründung, das Fahrzeug stelle trotz der eingetragenen Tieferlegung eine Gefahr für den allgemeinen Verkehr dar (wegen Kratzer am Katblech oder Auspuff - die durch meine zu hohe Toreinfahrt kommen)?
Vielen Dank im voraus
Grüße - Manfred
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Ich denke schon, daß die Pozilei das darf. Würde m.E. auch Sinn machen, um möglicherweise (!) falschen Einträgen vorzubeugen... Ham se dir den Golf stillgelegt ?
Tobi
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03.04.2005, 14:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.04.2005, 14:07 von Cheff.)
Zitat:Ich denke schon, daß die Pozilei das darf. Würde m.E. auch Sinn machen, um möglicherweise (!) falschen Einträgen vorzubeugen... Ham se dir den Golf stillgelegt ?
Tobi
@ Tobi: falsche Einträge durch den TÜV? Wie soll das denn gehen? Und vor allem, wie soll das ein Polizist, der kein TÜV- oder KFZ-Gutachter ist - feststellen??????
NEIN, mein Golf wurde nicht stillgelegt.
Grüße - Manfred
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Zitat:bei meinem Fahrzeug ist ein Gewindefahrwerk mit Tieferlegung und einer Radreifenkombination in Brief und Schein vom TÜV eingetragen worden. Danach wurde auch nachträglich nichts verändert.
Kann mein Fahrzeug trotzdem stillgelegt werden (durch Polizei bei einer Kontrolle)?
Das klingt derart skurril, daß Dein Weg schnurstracks zum Rechtsanwalt führen sollte.
Aber grundsätzlich kann der TÜV beim Eintragen Fehler machen (wofür niemand so ohne weiteres haftbar zu machen ist) und grundsätzlich kann die Polizei vorschriftswidrige / nicht verkehrssichere Autos stillegen. Wie das in diesem verschwurbelten Einzelfall ist, wird nur ein Jurist herausbekommen...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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Zitat:.... und grundsätzlich kann die Polizei vorschriftswidrige / nicht verkehrssichere Autos stillegen. Wie das in diesem verschwurbelten Einzelfall ist, wird nur ein Jurist herausbekommen...
Ist ein Auto mit Scheinwerferunterkante 45 cm trotz eingetragener Tieferlegung und eingetragener Rad-Reifenkombination vorschriftswidrig bzw. nicht verkehrssicher? Kann deshalb das Fahrzeug stillgelegt werden?
Oder andersrum gefragt: Trägt ein TÜV meine 45cm Scheinwerferunterkante nachträglich (zusätzlich zu meinem schon eingetragenen Fahrwerk und Rad-Reifenkombination) ein - obwohl 50cm vorgeschrieben sind?
Ich möchte nur für die Zukunft vorsorgen, falls ich mal angehalten werde.
Grüße - Manfred
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Wieso Unterkante Scheinwerfer? Hat das betreffende Auto keine DE-Scheinwerfer?
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Wie soll man Dir eintragen, was nicht eintragungsfähig ist. Ich vermute mal, daß der TÜV-Prüfer bei der Abnahme schlichtweg vergessen hat, auf das Erstzulassungsdatum zu schauen. Vor dem 1.1.88 gab es nämlich keine Untergrenze für die Höhe der Scheinwerfer.
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