Zitat:wer weiter glauben möchte das die rennleitung wegen ner falschen birne die karre stilllegt sollte schonmal anfangen die ostereierdeko rauszusuchen.@ Mathes...: Leider falsch! Installierst Du irgend ein Teil, das keine ABE hat, erlischt die Betriebserlaubnis!
ein auto wird nur stillgelegt wenn es sicherheitsrelevante mängel gibt. und dazu gehört NICHT das zu hoch eingestellte licht oder der verbau von 100-watt-birnen.
PUNKT! AUS! ENDE!
Unabhängig davon, ob es sich um Reifen, Felgen, Spoiler, was-der-Geier-was, oder halt 100 W-Glühlampen handelt!
Wenn die Rennleitung feststellt, daß Du Glühlampen installiert hast, für die keine ABE besteht, hat sie nicht nur das Recht, sondern es ist auch ihre Aufgabe, das Fahrzeug sofort stillzulegen. Unabhängig davon, ob es zu einem Unfall gekommen ist, oder nicht.
Solltest Du beispielsweise 100 W-Glühlampen installiert haben, dir ein anderer Verkehrsteilnehmer hinten auffahren und ein Gutachter feststellen, daß Du verbotene Teile an oder in deinem Auto installiert hast, muß er - und wird er auch - dein Fahrzeug sofort aus dem Verkehr ziehen. Auch dann, wenn diese verbotenen Teile nichts mit dem Unfall zu tun haben!
Dies geschieht auch dann, wenn Du beispielsweise eine Rad-Reifen-Kombination an deine Fahrzeug montiert hast, die Du hättest eintragen lassen sollen, und Du dies nicht getan hast.
Die gegnerische Versicherung wird es dann sicherlich freuen . . .
Pessimisten stehen im Regen - Optimisten duschen unter den Wolken
Eine Erältung hätte auch gereicht.
Eine Erältung hätte auch gereicht.