21.09.2007, 16:47
Hallo zusammen,
noch weiss ich keine Details, nur soviel ist klar: Die Änderung der 35. Bundesimmissionsschutzverordnung, die im Mai vom Umweltministerium ausgearbeitet wurde, ist (seltener Vorgang) vom Bundesrat nicht ungeändert durchgewunken worden.
Stattdessen wurde einem Antrag des Landes Hessen auf erweiterte Ausnahmen stattgegeben. Von den "Umweltzonen"-Fahrverboten befreit sind demnach alle GKAT-Fahrzeuge mit den Schlüsselnummern 01, 02 und 77 (bekommen eine grüne Plakette) sowie Fahrzeuge mit H-Kennzeichen und roten 07er-Kennzeichen (bei denen wird keine Plakette zugeteilt, das Sonderkennzeichen reicht als Nachweis).
Sobald näheres bekannt ist, ergänze ich die Infos.
noch weiss ich keine Details, nur soviel ist klar: Die Änderung der 35. Bundesimmissionsschutzverordnung, die im Mai vom Umweltministerium ausgearbeitet wurde, ist (seltener Vorgang) vom Bundesrat nicht ungeändert durchgewunken worden.
Stattdessen wurde einem Antrag des Landes Hessen auf erweiterte Ausnahmen stattgegeben. Von den "Umweltzonen"-Fahrverboten befreit sind demnach alle GKAT-Fahrzeuge mit den Schlüsselnummern 01, 02 und 77 (bekommen eine grüne Plakette) sowie Fahrzeuge mit H-Kennzeichen und roten 07er-Kennzeichen (bei denen wird keine Plakette zugeteilt, das Sonderkennzeichen reicht als Nachweis).
Sobald näheres bekannt ist, ergänze ich die Infos.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)