26.12.2021, 11:35
Moin Oli,
das ist eigentlich recht unproblematisch. Die "Erben" müssen per Eidesstattlicher Erklärung und Eigentumsnachweis (ggf. Sterbeurkunde, optimal Erbschein) den Verlust der Zulassungsbescheinigung bei der zuletzt zuständigen Zulassungsstelle erklären. Üblicherweise kann man den Vordruck auch holen und durch den letzten Halter oder einen berechtigten "Erben" ausfüllen und unterzeichnen lassen.
Mit dieser Erklärung und ggf. einer Kopie der Fahrzrugdaten (werden nach etwa 10 Jahren aus dem Register entfernt) kann eine neue Zulassungsbescheinigung (Brief) ausgestellt werden und dann kommt der ganz normale Zulassungsprozess mit HU, etc ...
Welche Unterlagen als Eigentumsnachweis der Erben akzeptiert werden, ist m.W. nicht eindeutig geregelt und sollte an der "zuständigen" Zulassungsstelle hinterfragt werden.
Ich hatte das Problem im vergangenen Jahr mit einem Wohnwagen. Die Tochter als Erbin ist zur Zulassungsstelle in Hagen gegangen u d hat den Verlust erklärt. Ich habe die Verlusterklärung und einen alten, entwerteten Fahrzeugbrief genommen und bin zur Zulassungsstelle im Märkischen Kreis gegangen und konnte den Eohnwagen problemlos zulassen.
vG
Martin
das ist eigentlich recht unproblematisch. Die "Erben" müssen per Eidesstattlicher Erklärung und Eigentumsnachweis (ggf. Sterbeurkunde, optimal Erbschein) den Verlust der Zulassungsbescheinigung bei der zuletzt zuständigen Zulassungsstelle erklären. Üblicherweise kann man den Vordruck auch holen und durch den letzten Halter oder einen berechtigten "Erben" ausfüllen und unterzeichnen lassen.
Mit dieser Erklärung und ggf. einer Kopie der Fahrzrugdaten (werden nach etwa 10 Jahren aus dem Register entfernt) kann eine neue Zulassungsbescheinigung (Brief) ausgestellt werden und dann kommt der ganz normale Zulassungsprozess mit HU, etc ...
Welche Unterlagen als Eigentumsnachweis der Erben akzeptiert werden, ist m.W. nicht eindeutig geregelt und sollte an der "zuständigen" Zulassungsstelle hinterfragt werden.
Ich hatte das Problem im vergangenen Jahr mit einem Wohnwagen. Die Tochter als Erbin ist zur Zulassungsstelle in Hagen gegangen u d hat den Verlust erklärt. Ich habe die Verlusterklärung und einen alten, entwerteten Fahrzeugbrief genommen und bin zur Zulassungsstelle im Märkischen Kreis gegangen und konnte den Eohnwagen problemlos zulassen.
vG
Martin
E30 Zinnoberrot VFL 320i Cab *** E30 Alpinweiß 318i Baur *** E30 NFL-Freie Zone! ausser E30 318IS *** E83 330dA *** E46 320iTD *** E36 318iC