Falls es jemand genau wissen will:
...steht tatsächlich im Deutschen Gesetzbuch. Demnach ist es verpflichtend, Kolonnenfahrten jeglicher Art vorab anzumelden. Dies gilt genau genommen sogar für geschlossene Verbände von nur drei Fahrzeugen und betrifft somit viele Oldtimer-Ausfahrten.
Verstöße gegen die Genehmigungspflicht haben insbesondere für den Veranstalter schwerwiegende Konsequenzen: So kann beispielsweise die Veranstalter-Haftpflichtversicherung bei einer nicht genehmigten Ausfahrt im Schadensfall die komplette Leistung verweigern. In jedem Fall ist ein Verstoß gegen die Genehmigungspflicht eine Ordnungswidrigkeit, welche mit Bußgeld und teilweise auch Fahrverboten geahndet werden kann.
Aber:
"Normale" Kolonnenfahrer, die eine gemeinsame Ausfahrt im Oldtimer abhalten, fallen zwar auch unter dieses Gesetz, werden aber in der Realität wohl ebenso selten zur Rechenschaft gezogen...
Fazit:
Eine Stammtischausfahrt kann man wohl "einfach so" machen, die Bavaria-Tour ist sicherlich entsprechend genehmigt und abgesichert.
Quelle: https://www.lexicar.de/portal/genehmigun...hrten.html
...steht tatsächlich im Deutschen Gesetzbuch. Demnach ist es verpflichtend, Kolonnenfahrten jeglicher Art vorab anzumelden. Dies gilt genau genommen sogar für geschlossene Verbände von nur drei Fahrzeugen und betrifft somit viele Oldtimer-Ausfahrten.
Die Genehmigungs- und Erlaubnispflicht ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Danach braucht jede Veranstaltung, die "die Straßenbenutzung über das verkehrsübliche Maß hinaus beansprucht", eine eigene Genehmigung. Dies ist (neben anderen Kriterien) bereits dann der Fall, wenn einer der folgenden Punkte zutreffend ist:
- Mehr als 30 Fahrzeuge starten vom gleichen Ort oder kommen am gleichen Ort an
- Es wird im geschlossenen Verband gefahren (Unabhängig von der Teilnehmeranzahl)
- Während der Veranstaltung ist eine Mindest- oder Durchschnittsgeschwindigkeit einzuhalten
- Fahrtzeit oder genaue Streckenführung sind für mehrere Fahrer vorgeschrieben
- Ein Sieger wird nach meistgefahrenen Kilometern ermittelt
- Es finden Sonderprüfungen statt
Die Erlaubnispflicht besteht also bereits dann, wenn nur eines der vorgenannten Kriterien zutrifft. Anträge für eine Ausfahrt sind deshalb vorab bei der zuständigen Behörde abzugeben.Verstöße gegen die Genehmigungspflicht haben insbesondere für den Veranstalter schwerwiegende Konsequenzen: So kann beispielsweise die Veranstalter-Haftpflichtversicherung bei einer nicht genehmigten Ausfahrt im Schadensfall die komplette Leistung verweigern. In jedem Fall ist ein Verstoß gegen die Genehmigungspflicht eine Ordnungswidrigkeit, welche mit Bußgeld und teilweise auch Fahrverboten geahndet werden kann.
Aber:
"Normale" Kolonnenfahrer, die eine gemeinsame Ausfahrt im Oldtimer abhalten, fallen zwar auch unter dieses Gesetz, werden aber in der Realität wohl ebenso selten zur Rechenschaft gezogen...
Fazit:
Eine Stammtischausfahrt kann man wohl "einfach so" machen, die Bavaria-Tour ist sicherlich entsprechend genehmigt und abgesichert.
Quelle: https://www.lexicar.de/portal/genehmigun...hrten.html
Das Leben ist zu kurz, um ein Elektroauto zu laden!