2. Fortsetzung Teil 1
Um 19:00h gehen wir gut gelaunt und völlig entspannt in das Hotel-Restaurant.
Da alle Teilnehmer über eine WhatsApp-Gruppe verbunden sind, erfahren wir beim Abendessen von einem Teilnehmer, dass er nicht wie vorgesehen am späten Samstagnachmittag zum Treffpunkt nach Bozen kommen kann und deshalb erst am Sonntagmorgen dort eintreffen wird. Der Grund ist, dass er an seinem Fahrzeug einen Reifenschaden hat und erst am Samstagabend einen anderen Satz Sommerräder von einem Bekannten bekommen kann. Mit dem Satz Winterräder darf er nicht vor dem 15. Oktober nach Italien fahren, wenn die Reifen nicht mindestens den in der Fahrzeugbescheinigung Teil I eingetragenen Geschwindigkeitsindex haben.
Schreck!
Ich schaue in meine Unterlagen und stelle fest, dass in der Zulassungsbescheinigung Teil I ein Geschwindigkeitsindex von mindesten „W“ eingetragen ist. Meine Reifen haben einen Geschwindigkeitsindex „V“, was in jedem anderen europäischen Land zulässig ist, wenn man ein Hinweisschild für die Höchstgeschwindigkeit der Reifen im Auto sichtbar angebracht hat.
Was nun?
Telefonische Rückfrage beim ADAC. Der ADAC bestätigt diese Angaben und macht darauf aufmerksam, dass bei Nichteinhaltung die Polizei in Italien ein Bußgeld von 1.600 EURO verlangt und das Fahrzeug beschlagnahmt bis die vorschriftsmäßigen Reifen montiert sind. Was machen wir nun?
Risiko oder Rückreise?
Die erste Reiseroute von Lüdenscheid nach Nassereith.
Um 19:00h gehen wir gut gelaunt und völlig entspannt in das Hotel-Restaurant.
Da alle Teilnehmer über eine WhatsApp-Gruppe verbunden sind, erfahren wir beim Abendessen von einem Teilnehmer, dass er nicht wie vorgesehen am späten Samstagnachmittag zum Treffpunkt nach Bozen kommen kann und deshalb erst am Sonntagmorgen dort eintreffen wird. Der Grund ist, dass er an seinem Fahrzeug einen Reifenschaden hat und erst am Samstagabend einen anderen Satz Sommerräder von einem Bekannten bekommen kann. Mit dem Satz Winterräder darf er nicht vor dem 15. Oktober nach Italien fahren, wenn die Reifen nicht mindestens den in der Fahrzeugbescheinigung Teil I eingetragenen Geschwindigkeitsindex haben.
Schreck!
Ich schaue in meine Unterlagen und stelle fest, dass in der Zulassungsbescheinigung Teil I ein Geschwindigkeitsindex von mindesten „W“ eingetragen ist. Meine Reifen haben einen Geschwindigkeitsindex „V“, was in jedem anderen europäischen Land zulässig ist, wenn man ein Hinweisschild für die Höchstgeschwindigkeit der Reifen im Auto sichtbar angebracht hat.
Was nun?
Telefonische Rückfrage beim ADAC. Der ADAC bestätigt diese Angaben und macht darauf aufmerksam, dass bei Nichteinhaltung die Polizei in Italien ein Bußgeld von 1.600 EURO verlangt und das Fahrzeug beschlagnahmt bis die vorschriftsmäßigen Reifen montiert sind. Was machen wir nun?
Risiko oder Rückreise?
Die erste Reiseroute von Lüdenscheid nach Nassereith.