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Aufruf an die e30 Cabrio Fahrer!!
#1
Exclamation 
Hallo e30 Cabrio Fahrer,

die Frage geht an alle, deren e30 Cabrios schon mit den neuen Zulassungspapieren, also Zulassungsbescheinigung Teil I und II, versehen sind.

Wenn ja, könntet Ihr bitte einmal nachsehen, was in den neuen Papieren als Aufbauart des Autos genannt wurde?

Als ich im letzten Herbst mein Cabrio auf H mit Saisonkennzeichen ummeldete, hat die nette Frau von meiner Zulassungsstelle gesagt, BMW habe keinen entsprechenden Typschlüssel mehr hinterlegt, der aus den alten Papieren (wohl 0101 - PKW OFFEN) sei ungültig und deswegen kann sie nur noch "Personenkraftwagen geschlossen" in die fällig gewordenen neuen Papiere eintragen (hatte ja noch die schönen alten, jetzt habe ich davon nur noch den entwerteten alten Brief Traurig ). *kopf-vor-die-Wand-hau*

Auf meine Nachfrage, dass das doch Quatsch sei und was ich machen soll, wenn ich zum TÜV oder in eine Polizeikontrolle mit dem Auto komme bzw. (scherzhaft) ob ich den jetzt jemals wieder legal mein Verdeck öffnen dürfe, sagte sie mir, dass das doch keinen interessiere. Als ich etwas intensiver nachgefragt habe, hat selbst der Gruppenleiter der gesamten Zulassungsstelle gemeint, dass sei schon in Ordnung, es wären eben keine aktuellen Datensätze für den Autotyp mehr hinterlegt, dass käme schon mal vor. Dann habe ich leider erst mal klein bei gegeben und hab mich davon getrollt (das Auto fahre ich ja so gut wie nicht mehr).

Jetzt muss ich wieder mal wegen nem anderen Auto zum Amt und will da noch einmal nachfassen, evtl. komme ich ja an eine andere Dame.

Dazu wären Erfahrungswerte anderer e30 Cabrio Besitzer, insbesondere, wenn diese ihr Auto evtl. erst im letzten halben Jahr zugelassen oder umgemeldet haben, sehr hilfreich (wenn mir einer ggf. sogar eine - gerne anonymisierte - Kopie der Papiere zukommen lassen kann/will, wäre das super).

Kann doch nicht sein das mein Cabrio, also PKW OFFEN, kraft Amt zum PKW geschlossen wird.

Könntet ihr also bitte mal bei Euren Autos nachsehen, was bei Euch jeweils in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Ziff. 5 und bei der Zulassungsbescheinigung Teil II unter der dortigen Ziff. 5 eingetragen steht?

Für möglichst viele Antworten vielen Dank im Voraus,
ich denke, hier brauche ich bitte mal Unterstützung vom Club.
Gruß,
Martin
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Nachrichten in diesem Thema
Aufruf an die e30 Cabrio Fahrer!! - von Martin - 16.07.2018, 20:52
RE: Aufruf an die e30 Cabrio Fahrer!! - von hph - 16.07.2018, 22:34



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