13.12.2012, 23:52
Hallo zusammen,
der erste Ralf aus Bonn hat die fast korrekte Antwort gegeben. Bei einer ABE (meistens der Fall, wenn KBA Nummer eingeprägt) ist es allerdings egal, in welchem Bundesland man bei einer Prüfstelle vorfährt. Hier kann das Gutachten eingesehen werden und eine Änderungsabnahme nach §19(3) durchgeführt werden. Diese Dienstleistung erfolgt natürlich nicht kostenlos.
Gruß, Roland
der erste Ralf aus Bonn hat die fast korrekte Antwort gegeben. Bei einer ABE (meistens der Fall, wenn KBA Nummer eingeprägt) ist es allerdings egal, in welchem Bundesland man bei einer Prüfstelle vorfährt. Hier kann das Gutachten eingesehen werden und eine Änderungsabnahme nach §19(3) durchgeführt werden. Diese Dienstleistung erfolgt natürlich nicht kostenlos.
Gruß, Roland
"Vermerke des Herstellers: BMW = FREUDE AM FAHREN = BMW" (Zitat aus original Fahrzeugbrief (m)eines BMW 1602 von 1973)