26.02.2007, 21:12
Wobei man noch anmerken sollte, daß Lenksäule und Nabe beim Airbag-Lenkrad anders sind als bei der "Normalausführung". Die Unbedenklichkeit des Entfernens des Airbags muß in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein. Bevor Du fragst: Der TÜV-Prüfer erkennt anhand der Fahrgestellnummer auf einen Blick, daß Dein Auto einen Airbag hat (8. Stelle = 1).
Angeblich ist seit letztem Jahr das Austragen des Airbags nicht mehr möglich...
Angeblich ist seit letztem Jahr das Austragen des Airbags nicht mehr möglich...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)