13.02.2005, 20:52
Zitat:Hallo Ralf,
das ich an einer Veranstaltung teilgenomen habe oder in einer Werkstatt
gewesen bin, kann ich ja irgendwie nachweisen. Jetzt mal eine ganz blöde
Frage. Wie kann ich denn beweisen, das ich mit meiner 07er Nummer eine
Probefahrt gemacht habe und das es keine "Schwarzfahrt" war ??
Gegenfrage: Weißt Du, was die Leute unter dem Eindruck eines Unfalls so alles zu Protokoll geben? Da hat schon so mancher versehentlich die Wahrheit gesagt ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)