02.01.2007, 17:02
Zitat:Hallo,
um mal ganz ehrlich zu sein, irgendwie muss ich unterwegs den Faden verloren haben.
M20 2.5 mit GAT Nachrüstkat = Schlüsselnr. 51 = freie Fahrt
M20 2.5 mit KAT ab Werk = Schlüsselnr. 01 = Fahrverbot
kann ich zwar nicht ganz nachvollziehen aber ich muss ja auch nicht alles verstehen.
Gruß Uwe
Die unendliche Weisheit des Gesetzgebers sieht so aus: Euro 1 mit Abgastest nach altem Meßzyklus = Fahrverbot, dasselbe Euro1 - Fahrzeug mit Abgastest nach neuem Meßzyklus = freie Fahrt.
Das Ganze wird umso verwirrender, wenn man weiß, daß es ohnehin nur um innerstädtische Emissionen geht und der alte R15-Fahrzyklus innerhalb des neuen Zyklus zur Messung der innerstädtischen Emissionen benutzt wird. Neu ist lediglich die Messung der Emissionen auf Landstraße und Autobahn - die bei der innerstädtischen Luftverschmutzung gänzlich irrelevant sein dürften.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)