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Hilfe! Kreis Viersen: rote Kennzeichen nur noch ab 30 Jahre
#3
Hallo,
Gesetzesgrundlage :

49. Ausnahmeverordnung der Stvzo
§ 23 1c der Stvzo

Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung ab einem Fahrzeugalter von 20 Jahren besteht nicht,
denn ein solches Alter ist nicht Bestandteil der 49. Ausnahmeverordnung und des § 23 1c.
Eine einheitliche Handhabung gibt es leider nicht. Hier verfahren alle Städte und Landkreise
unterschiedlich, wobei Viersen in NRW bereits für seine Haltung bekannt ist.

http://www.verkehrsportal.de/board/index...1&st=0

Sonne Gruß Uwe
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Hilfe! Kreis Viersen: rote Kennzeichen nur noch ab 30 Jahre - von E30-Cabrio-NRW - 14.12.2006, 11:18



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