Ich kann Dich "beruhigen", die Grenze von 30 Jahren gilt bereits seit 2004 in weiten Teilen von NRW. Die zuständige Behörde kann (muß aber nicht) ab 20 Jahre das rote 07er erteilen. Das ist der einzige Vorteil der Neuregelung: Endlich herrscht dann Rehtssicherheit und es kann nicht mehr jeder Amtsleiter nach Gutdünken entscheiden, was gemacht wird.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)