02.12.2006, 19:49
Zitat:Dabei gibt's nur einen Unterschied: Dem Wagen fehlte beweisbar eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft (Unfallfreiheit). Diese Ausnahme ist vermutlich die einzige, bei der man einen Privatverkäufer an den Hammelbeinen kriegt.
..fehlte mir auch. Hatte auch nur die mündliche Zusage.
Aber vielleicht hatte ich auch nur Schwein gehabt und der Fall ist schon sooooooolange her.
Viele Grüße
Andreas