02.12.2006, 00:18
Dabei gibt's nur einen Unterschied: Dem Wagen fehlte beweisbar eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft (Unfallfreiheit). Diese Ausnahme ist vermutlich die einzige, bei der man einen Privatverkäufer an den Hammelbeinen kriegt.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)