20.11.2006, 21:05
Zitat:Im Kaufvertrag steht natürlich ein Gewährleistungsausschluss, aber der gilt ja dann nicht, wenn der Verkäufer einen wesentlichen Mangel kannte und den aber verschweigt.
Es geht mir ja gerade darum, zu erfahren, ob der Verkäufer das mit der Nockenwelle gewußt hat. Deswegen hoffe ich ja, dass vielleicht jemand den Wagen kennt, probegefahren hat und mit dem Verkäufer über die schlechte Leistung gesprochen hat.
Du willst also beweisen, dass der Verkäufer dir den Mangel verschwiegen hat? Oje. Dass den Wagen irgendjemand kennt, ist unwahrscheinlich, und wenn ihn jemand erkennen soll, dann brauchen wir mehr Input (Farbe, Ausstattung, Preis, usw.). Und wenn ihn niemand kennt, dann kannst Du den Beweis gegen den Verkäufer eh vergessen.
Mit Wolke 7 unterwegs...