20.11.2006, 20:52
Hallo,
erst einmal Danke für die Rückmeldungen.
Auf den Mangel hingewiesen hat mich der Verkäufer natürlich nicht. Obwohl ich ihn noch gefragt habe, was man über den Wagen denn wissen muss.
Im Kaufvertrag steht natürlich ein Gewährleistungsausschluss, aber der gilt ja dann nicht, wenn der Verkäufer einen wesentlichen Mangel kannte und den aber verschweigt.
Es geht mir ja gerade darum, zu erfahren, ob der Verkäufer das mit der Nockenwelle gewußt hat. Deswegen hoffe ich ja, dass vielleicht jemand den Wagen kennt, probegefahren hat und mit dem Verkäufer über die schlechte Leistung gesprochen hat.
Viele Grüße
Jona
erst einmal Danke für die Rückmeldungen.
Auf den Mangel hingewiesen hat mich der Verkäufer natürlich nicht. Obwohl ich ihn noch gefragt habe, was man über den Wagen denn wissen muss.
Im Kaufvertrag steht natürlich ein Gewährleistungsausschluss, aber der gilt ja dann nicht, wenn der Verkäufer einen wesentlichen Mangel kannte und den aber verschweigt.
Es geht mir ja gerade darum, zu erfahren, ob der Verkäufer das mit der Nockenwelle gewußt hat. Deswegen hoffe ich ja, dass vielleicht jemand den Wagen kennt, probegefahren hat und mit dem Verkäufer über die schlechte Leistung gesprochen hat.
Viele Grüße
Jona