Zitat:Frage(en).Erste Antwort: Geh als allererstes nicht zum Arzt, sondern zum Anwalt und lass den alles regeln. Niemanden selbst anrufen, nichts selbst in Auftrag geben, Du hast es mit einer Versicherung zu tun. Und wenn da nicht Waffengleichheit herrscht (die haben schließlich eine Rechtsabteilung, deren einizige Aufgabe es ist, Forderungen abzuwehren), verschenkst Du bares Geld. Den Anwalt zahlt die gegnerische Versicherung.
Zitat:Wenn ich nun doch ein Gutachten nur machen lasse und mir
das auszahlen lassen möchte.
(1) Ist es richtig, dass man inzwischen dann einen niedrigeren
Betrag ausgezahlt bekommt, als im Gutachten steht?
Ja, es gibt den Schätzwert minus Restwert ausbezahlt - der Wagen bleibt ja in Deinem Eigentum. Das mit dem Restwert ist einfach: Die Versicherung benennt Dir ein halbes Dutzend Aufkäufer, die ohne den Wagen je gesehen zu haben und obwohl sie mindestens 500 km weg von Dir sind, angeblich Unsummen auf das Auto bieten. Glaub' bloß nicht, daß einer kommt und Dir dann diese Summe zahlt...
Zitat:(2) Das Gutachten kostet ja - macht ja keine Werkstatt für lau.
Muss ich das Gutachten selbst bezahlen, oder übernimmt auch das
Gutachten die Versicherung?!?
(3) Die 16% die in dem Gutachten angegeben sind, bekommt man bei
Auszahlung meines Wissens nicht heraus?!?
Das Gutachten zahlt die gegnerische Versicherung - aber bitte nicht gleich drauflosgutachtern lassen. Wenn der Wagen ein Firmenwagen ist, übernimmt die Versicherung weder bei Reparatur noch beim Gutachten die MWSt. Gutachten gibt's übrigens beim Gutachter, nicht in der Werkstatt. Über den Schadenumfang, bei dem ein Kostenvoranschlag reicht, sind wir bei dem Schaden hinaus.
Zitat:(4) Wenn ich keinen Mietwagen nehme, habe ich heute meines WissensEs gibt eine Nutzungsausfallentschädigung, die dürfte bei einem 3er um die 30 - 40 EUR pro Tag liegen.
auch keinen (Geld) Anspruch auf einen Mietwagen - oder?!?
Zitat:(5) Der Wagen ist jetzt ein Unfallwagen. Daher auch eine MinderungBei alten Fahrzeugen (d.h. ab 6 Jahren Alter) gehen die Versicherungen eher von einem Wertzuwachs aus. Bei Reparatur mit Neuteilen versuchen manche Versicherungen sogar, diesen Wertzuwachs bei Dir einzufordern. Oder bestehen auf eine "zeitwertgerechte" Reparatur mit Teilen vom Schrott.
des Wertes. Kann man sich diese Minderung ausbezahlen lassen?!?
Zitat:Kann ich nat. am Montag alles meinen Anwalt fragen (nun doch gut, dass
ich eine Rechtschutz habe) - aber vielleicht kann jetzt schon mal jemand
was dazu sagen?!?
Die Rechtsschutz brauchst Du nicht, sei froh. Aber geh' als erstes zum Anwalt und unternimm' erst gar nicht den Versuch, Dich selbst drum zu kümmern...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)