07.10.2006, 15:48
Zitat:Da müsste man jetzt erst einmal darüber diskutieren, was eigentlich ein Oldtimer ist.Hallo,
Definition Oldtimer §23 Abs. 1c der StVZO :
Ein Fahrzeug, das vor 30 Jahren oder früher erstmals in den Verkehr gekommen ist
und vornehmlich zu Pflege des kraftzahrzeugtechnischen Kulturguts eingesetzt wird
und gemäss §21 eine Betriebserlaubnis als Oldtimer erhalten hat.
Gruß Uwe