21.07.2006, 00:14
Zitat:Der 102 wurde nur bis Modelljahr 93 gebaut und hatte bis zum Schluß eine K-Jetronic bzw. KE-Jetronic. Aber egal - beim H-Kennzeichen sind durchaus Abweichungen gegenüber dem Originalzustand zulässig, wenn sie einen (aus Sicht des Gesetzgebers) guten Grund haben. Und zu diesen guten Gründen gehört zum einen der Umweltschutz, zum anderen die Sicherheit. Daher ist es z.B. zulässig, bei alten Fahrzeugen Gurte und Kopfstützen nachzurüsten, Trommelbremsen dürfen unter Umständen durch Scheibenbremsen ersetzt werden, Diagonalreifen durch Gürtelreifen, es dürfen Blinkleuchten nachgerüstet werden usw.
Das lässt die Pagoden-Umbauten von "Mechatronik" schon in einem ganz anderen Licht erscheinen....
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