22.05.2006, 16:51
Dabei können sich die Behörden dummerweise auch noch auf ein Gerichtsurteil stützen, nach dem für 07er und H-Kennzeichen die gleiche Altersgrenze anzuwenden ist, nämlich 30 Jahre (VG Braunschweig 6 A 256/01, bestätigt durch Beschluß des Nidersächischen OVG 12 LA 96/03). Die Begründung ist in beiden Fällen zwar höchst fragwürdig, viele Behörden ziehen diese Entscheidungen aber gern aus dem Schreibtisch, wenn ihnen so ein Schlaumeier querkommt.
Frank
Frank