09.05.2006, 14:48
Was die Kurzzeit-Versicherung angeht: Die Zulassung muss nicht direkt im Anschluss an die Überführungsfahrt stattfinden. Der Versicherer meines Vertrauens toleriert auch mal 6 Monate abgemeldetes Herumstehen zwischen Überführungsfahrt und Zulassung.
Ob Dein Wagen TÜV hat oder AU hat nichts mit der Notwendigkeit einer Vollabnahme zu tun. Die übrigens auch kein Problem ist, kostet etwa 10 EUR mehr als der "normale TÜV", Prüfumfang ist der gleiche, neue Papiere gibt's ohnehin.
Ansonsten lässt sich die Vollabnahme nur durch Zulassen umgehen, noch darf der Wagen maximal 18 Monate am Stück stillgelegt sein, die Frist wird nächstes Jahr verlängert auf 7 Jahre. Ob das nur für Stillegungen gilt, die ab 1.1.07 stattfinden, oder ob das auch für Stillegungen gilt, bei denen die Papiere zum Stichtag 1.1.07 noch nicht verfallen sind, ist leider noch unklar.
Ob Dein Wagen TÜV hat oder AU hat nichts mit der Notwendigkeit einer Vollabnahme zu tun. Die übrigens auch kein Problem ist, kostet etwa 10 EUR mehr als der "normale TÜV", Prüfumfang ist der gleiche, neue Papiere gibt's ohnehin.
Ansonsten lässt sich die Vollabnahme nur durch Zulassen umgehen, noch darf der Wagen maximal 18 Monate am Stück stillgelegt sein, die Frist wird nächstes Jahr verlängert auf 7 Jahre. Ob das nur für Stillegungen gilt, die ab 1.1.07 stattfinden, oder ob das auch für Stillegungen gilt, bei denen die Papiere zum Stichtag 1.1.07 noch nicht verfallen sind, ist leider noch unklar.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)