05.03.2006, 23:40
Zitat:Ein Rückgriff der eigenen Haftpflichtversicherung ist nur dann zu befürchten, wenn weitere Umstände im konkreten Einzelfall zur Schdensverursachung hinzutreten, wie z.B. zu geringe Profiltiefe der Sommerreifen, oder Alkohol am Steuer, da Sommerreifen nach dem Straßenverkehrsrecht generell auch zur Verwendung im Winter zugelassen sind."
haste das aus der bild-zeitung?
374-388-191-1295-803