17.02.2006, 20:36
Den 189seitigen Ausdruck habe ich leider im Büro liegen, die entscheidende Vorschrift ist jedenfalls §2 Nr. 22, danach ist ein Oldtimer im Sinne dieser Verordnung nur ein Auto, das mindestens 30 Jahre alt ist. Die weiteren Voraussetzungen sind im wesentlichen mit denen des H-Kennzeichens identisch. Was man mit der 07er Nummer alles darf ist dann in §16 geregelt.