02.06.2016, 09:50
Sehr geehrter Herr Klobuznik,
leider können wir Ihnen keine Ausnahmegenehmigungen für den Ausflug nach
München erteilen, da wir vom
Gesetzgeber her keine Genehmigungen für Urlaubsfahrten erteilen dürfen.
Es tut mir leid Ihnen keine andere Auskunft geben zu können.
Mit freundlichen Grüssen
M. Deliga-Kölbl
leider können wir Ihnen keine Ausnahmegenehmigungen für den Ausflug nach
München erteilen, da wir vom
Gesetzgeber her keine Genehmigungen für Urlaubsfahrten erteilen dürfen.
Es tut mir leid Ihnen keine andere Auskunft geben zu können.
Mit freundlichen Grüssen
M. Deliga-Kölbl
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