07.01.2006, 20:39
Zitat:Jetzt wird da rumdiskutiert über wann und wo und sowieso, aber wo sind die Einschränkungen
in Bezug auf die Fahrzeugnutzung mit H-Kennteichen ?
-Kilometerbegrenzung wieviel ?
Es gibt keine Einschränkungen. Die Haltung muß zum Zwecke des Erhalts von technikhistorischem Kulturgut erfolgen. Aber es gibt keine Einschränkungen, wo Du mit dem Wagen hinfahren darfst oder wann nicht, keinen Fahrtenbuchzwang, kein sonstiges Tralala.
Zitat:-Jedes Jahr schraubt dir irgendein Depp am Versager rum, damit er "stimmt"
Jein. Diesel mit H-Kennzeichen haben keine AU-Pflicht, und bevor die nächstes Jahr kommt, möchte der DEUVET sie auch für Benziner mit H-Kennzeichen abgeschafft haben. Das Verkehrsministerium hat bereits in Gesprächen mit dem DEUVET positiv reagiert...
Zitat:
-Horrende TüV-kosten alle 2 Jahre, für vielleicht 3 tkm pro Jahr?
Naja, so teuer ist der TÜV auch nicht ... außerdem spart man hier z.B. die jährliche Gebühr für die Fahrtenbuchkontroll-Fahrzeugscheinneuausstellorgie von 10,20 EUR pro Fahrzeug und die Verkehrssicherheitsprüfung (Alias 2/3 TÜV) alle 2 Jahre, kommt also finanziell auf's Selbe raus.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)