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Ab wann gibt´s eigentlich das H-Kennzeichen?
#10
Zitat:Unklarheit besteht oft, ob hier das Jahr oder der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend sind oder das tatsächliche Alter entsprechend existierender Produktionslisten der Hersteller.
§21c StVZO Abs. 1 fordert anlässlich der Begutachtung zum H-Kennzeichen, das Jahr der Erstzulassung festzustellen. Demnach kann auch die Zulassungsbehörde vom Fahrzeugbesitzer nicht verlangen, dass das exakte Erstzulassungsdatum als ausschlaggebend anzusehen ist.
In dem Jahr, in dem das Erstzulassungsdatum eines Oldtimers 30 Jahre zurückliegt, kann also das H-Kennzeichen beantragt werden – und zwar ab dem 1. Januar dieses Jahres.

Klingt ja ganz fein, ist aber bloß die "Privatmeinung" des DEUVET. Nirgends steht geschrieben, daß das Jahr der Erstzulassung maßgeblich ist.

Das Straßenverkehrsamt Bonn hat sich mir gegenüber sogar noch weiter aus dem Fenster gelehnt: Da im §21c-Gutachten der "normale TÜV" inbegriffen ist, und mein 320/4 im Dezember TÜV-fällig war, hatte ich die Idee, Anfang Januar beim TÜV ein §21c-Gutachten machen zu lassen, um Geld zu sparen.

Auskunft SVA Bonn: Das §21c-Gutachten darf bei Beantragung des H-Kennzeichens maximal 18 Monate alt sein, darf aber nicht vor dem Tag ausgestellt sein, an dem sich die Erstzulassung des Wagens zum 30. Mal jährt. Es kann also sogar sein, daß ein gültiges §21c-Gutachten vom zuständigen Strassenverkehrsamt nicht anerkannt wird, weil der Wagen zum Zeitpunkt der Ausstellung nach Rechtsauffassung des TÜV alt genug ist für's H-Kennzeichen, nach Rechtsauffassung des SVA aber nicht.

Gulp
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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RE: Ab wann gibt´s eigentlich das H-Kennzeichen? - von Ralf - 07.01.2006, 18:33



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