17.03.2016, 15:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.03.2016, 15:03 von Bavaria Carparts.)
Interessanter Gedanke. Spontan denke ich da an eine Ordnungswidrigkeit, da die HU ja im Prinzip "abgelaufen" ist. Dann je nach Anzahl der Monate bis zu 60 Euro Geldbuße und 1 Punkt beim KBA.
Glaube aber nicht das eine Person bei einem zu unrecht vergebenen "begünstigenden" Verwaltungsakt (Ausgabe der Kurzzeitkennzeichen) für das Fehlverhalten haftbar gemacht werden darf. Ich les bei Gelegenheit mal nach...
Glaube aber nicht das eine Person bei einem zu unrecht vergebenen "begünstigenden" Verwaltungsakt (Ausgabe der Kurzzeitkennzeichen) für das Fehlverhalten haftbar gemacht werden darf. Ich les bei Gelegenheit mal nach...
BMW E30 325iA Cabrio ´89 Brillantrot Uni
BMW E21 323i ´80 Polaris met.
BMW E21 316 ´76 Golf Uni
BMW E21 316 '80 Saphireblau met.
Tesla Model Y LR ´23
BMW E21 323i ´80 Polaris met.
BMW E21 316 ´76 Golf Uni
BMW E21 316 '80 Saphireblau met.
Tesla Model Y LR ´23