06.07.2014, 15:49
Je nach Zeitpunkt (es wurde im Laufe der Jahre gelockert) und Fahrzeugtyp war der Verkauf auch offiziell nur zum staatlichen Schätzpreis erlaubt, zum Teil (das war dann bitter) hatte der VEB Maschinen- und Materialreserven das Vorkaufsrecht zum Schätzpreis. So wurde der Privathandel mit Westautos zu Mondpreisen unterbunden, den Reibach hat dann lieber der VEB Maschinen- und Materialreserven gemacht.
Weiss eigentlich jemand, ob die vom IFA-Vertrieb gegen Mark der DDR verkauften Westautos (Golf 1/2, T3, Citroen GSA, Mazda 323 und natürlich der legendäre Volvo 244 DLS) ebenfalls dem Vorkaufsrecht des VEB Maschinen- und Materialreserven unterlagen oder ob das nur für anderweitig ins Land gekommene Westautos (Beschlagnahme, Geschenk, Umzugsgut) gegolten hat?
Weiss eigentlich jemand, ob die vom IFA-Vertrieb gegen Mark der DDR verkauften Westautos (Golf 1/2, T3, Citroen GSA, Mazda 323 und natürlich der legendäre Volvo 244 DLS) ebenfalls dem Vorkaufsrecht des VEB Maschinen- und Materialreserven unterlagen oder ob das nur für anderweitig ins Land gekommene Westautos (Beschlagnahme, Geschenk, Umzugsgut) gegolten hat?
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)