10.06.2014, 07:36
(09.06.2014, 23:24)327eta schrieb: solange das Fahrzeug KEINERLEI andere Zulassung besitzt,
Das ist ja gerade die Frage, wie ist der Zeitraum des Ruhens der Zulassung bei einem Saisonkennzeichen außerhalb der "Saison" zu bewerten. Ist das im Hinblick auf das Kurzzeitkennzeichen noch eine "andere Zulassung" oder geht da auch mal ein Kurzzeitkennzeichen ...
unabhängig von dieser Frage dürften wir uns einig sein, dass man bei Fahrten mit dem Kurzzeitkennzeichen zumindest die Saisonkennzeichen entfernt ....
Um es aber zusammenzufassen: Ich weis da spontan keine Antwort. Wen könnte man fragen ...
Zulassungsbehörde?
Versicherung, die ja im Zweifelsfalle sich bei einem Unfall darüber aus der Haftung bringen will?