(20.04.2014, 21:34)327eta schrieb: Naja, das sollte bei deutschen Fahrzeugen, mit Auslieferungsland Deutschland nicht vorkommen,....
Richtig, die Regelung 1.7. wird auch nur bei Fahrzeugen die aus dem Ausland importiert angewandt, obwohl bei fast allen auslädischen Fahrzeugpapieren die Erstzulassung eingetragen ist.
Da die zuständigen Stellen TÜV und SVA der Fremdsprachen jedoch meistens nicht mächtig sind, wird einfach der 1.7. eingetragen. Dies ist mir nicht nur vom hören/sagen sondern aus ständiger Praxis bekannt.
In dem von mir genannten Fall ist aus den US-Papieren nicht nur das Erstzulassungsdatum 02.10.2010 sondern auch der erste Besitzer erkennbar. Die zuständgen Stellen müßten sich nur die Mühe machen die ausländischen Papiere (in normalen Buchstaben - keine Schriftzeichen) zu lesen und zu verstehen.
Bei Inländischen Fahrzeugen, bei denen keine Papiere vorhanden sind, kann das Datum der Erstzulassung über eine KBA-Abfrage anhand der Fahrgestellnummer ermittelt werden, meistens jedoch nicht bei Vorkriegszulassungen und Besatzungszulassungen.
![[Bild: 46501432ne.jpg]](https://up.picr.de/46501432ne.jpg)