19.03.2014, 11:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.03.2014, 11:25 von Holgi 02 E30.)
Wäre ich Versicherer und eine Handynutzung wäre zu beweisen, würde ich die Kosten der Schadensregulierung vom Verursacher zurückfordern - notfalls in Raten über die nächsten 30 Jahre...
Wenn das Herumdüdeln auf dem Eierfön während einer Hochgeschwindigkeitsfahrt auf einer gut besuchten Autonbahn keine grobe Fahrlässigkeit ist, was denn dann?
Wenn das Herumdüdeln auf dem Eierfön während einer Hochgeschwindigkeitsfahrt auf einer gut besuchten Autonbahn keine grobe Fahrlässigkeit ist, was denn dann?
"Mit den Menschen ist es wie mit den Autos... Laster sind schwer zu bremsen." (Heinz Erhardt)