29.08.2013, 22:05
Die Versicherung kauft nicht Dein Auto, sondern sie befriedigt einen Haftpflichtanspruch, den Du gegen den Schadenverursacher (und aufgrund des gesetzlich geregelten Direktanspruchs auch gegen sie) hast. Das ist zumindest in Deutschland so und so unterschiedlich kann die Schweizer Rechtssystem dann doch nicht sein. Wie Ralf schon sagte: Der Restwert wird von der Entschädigung abgezogen und das Auto gehört nach wie vor Dir. Alles andere liefe ja auf Enteignung hinaus ...
Viele Grüße
Tom
Viele Grüße
Tom
(E30) 316i M40 TC2 brillantrot