10.11.2005, 23:05
Naja, ich bin selbst (nicht im Kfz-Bereich) als Gutachter tätig. Aber es ist mir völlig neu (und ich habe so etwas noch nirgendwo anders gesehen), daß man sich vom Kunden einen Haftungsausschluß für eigene Pflichtversäumnis unterzeichnen lässt. Dass man Umfang und Aussagekraft des Gutachtens vorher offenlegt und sich unterschreiben lässt, daß der Kunde davon Kenntnis genommen hat - keine Frage. Aber eine "Enthaftung" für den Fall, daß man bei Erstellung des Gutachtens gegen die normale Sorgfaltspflicht verstößt und deshalb zu Falschaussagen kommt? Das ist schon etwas heftig ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)