23.05.2012, 22:53
(23.05.2012, 22:37)passra schrieb:(23.05.2012, 21:51)Helmut325i schrieb: Eine Zulassung mit dem Originalbrief mit "Ganzabnahme" vom TÜV dürfte möglich sein, ich habe den Verkäufer mal angeschrieben ob der originale Fahrzeugbrief vorhanden ist.
Nein, nach momentan gültigen Vorschriften ist es nicht möglich, Neufahrzeuge (bzw. noch nie zugelassene Fahrzeuge) erstmalig zuzulassen, die nicht mindestens EURO 4 haben. Originalbrief hin oder her.
Bei den Vorschriften für's H-Kennzeichen gibt es, glaube ich, aber einen Passus, das H-Kennzeichen trotzdem zu erhalten.
Servus
Manfred
... na ja... dann Vorzulassung "wo anders" in Europa...
![Zwinker Zwinker](https://3er-foren.de/images/smiley/i25.gif)
habe aber gerade die Antwort erhalten, das die Papier NICHT vorhanden sind...
Hier der Originaltext:
Nein!
Ich habe das Auto gekauft.
Eine Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt (wg. Diebstahl) ist negativ erfolgt.
Das erforderliche Aufgebotsverfahren habe ich beantragt und läuft
Anfang Juni 2012 ab.
Anschließend ist ein "21-er-Gutachten" beim TÜV (Kosten ca. 150 €) zur
Austellung neuer Papiere erforderlich.
...wie Daniel bemerkte: spannender Fall
Nun denn, Helmut